Briefwahlunterlagen

Wo muss man sie abgeben?

Hier erfahren Sie, wo Sie die Briefwahlunterlagen nach dem Ausfüllen abgeben können und welche Fristen einzuhalten sind.

Wo muss man sie abgeben?

Geben Sie die Unterlagen rechtzeitig ab.

Von Lukas Böhl

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 können auf verschiedenen Wegen abgegeben werden. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Welche Fristen gelten bei der Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 23. Februar um 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingehen. Verspätete Unterlagen können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Für Postsendungen innerhalb Deutschlands ist daher der 20. Februar der Stichtag. Spätestens dann sollten die Wahlunterlagen der Post übergeben werden, damit sie noch rechtzeitig ankommen. Wer diese Frist verpasst, sollte die Wahlunterlagen sicherheitshalber persönlich beim Wahlamt einwerfen.