Stuttgarter Künstlerbund
„Gleichberechtigte Mieter im Kunstgebäude“
Der Stuttgarter Künstlerbund sieht sich nach der für 5. April geplanten Wiedereröffnung des Stuttgarter Kunstgebäudes als „gleichberechtigte Mieter“.
Von nbf
Wie berichtet, will Baden-Württembergs Kunststaatssekretär Arne Braun (Grüne) das ursprünglich auch für Bedarfe anderer Ministerien vorgesehene Stuttgarter Kunstgebäude am Schlossplatz langfristig für die Kunst sichern. Von 5. April an ist das Kunstgebäude erstmals seit fast drei Jahren wieder zugänglich.
Arne Brauns Vorstoß freut auch den Stuttgarter Künstlerbund. „Auch nach der Sanierung, die wirklich sehr gut gelungen ist“, sagt Bernd Mückenhaupt als Erster Vorsitzender, „sind wir weiter mit Räumen im Kunstgebäude – als gleichberechtigte Mieter – untergebracht“. Den Ausstellungsraum im Erdgeschoss werde man „zusammen mit der Staatsgalerie bespielen“. Mit eigener Linie: „Wir wollen“, sagt Mückenhaupt, „im Kunstgebäude Künstler und Kunst präsentieren, die vom ,normalen’ kunstinteressierten Menschen in Stuttgart verstanden und auch erwartet wird.“ Die Gastronomie betreibt der Künstlerbund nicht mehr. Verpächter ist das Land, die Ausschreibung läuft noch. Entsprechend lässt die Gastronomie im Kunstgebäude auf sich warten.