Grüne fordern Waffen-Obergrenze
234 Jäger in Baden-Württemberg besitzen mehr als zehn Langwaffen
Mehrere Monate nach der Gewalttat in Albstadt, bei der ein Jäger sich selbst und zwei Angehörige erschossen hat, fordern die Grünen im Land eine Waffen-Obergrenze für Jägerinnen und Jäger.
Von Florian Dürr
Die Gewalttat von Albstadt im Juli dieses Jahres hat bundesweit Entsetzen ausgelöst: Ein Jäger hatte sich selbst und seinen Sohn sowie seine Schwiegermutter erschossen. Mit einem gültigen Jagdschein hatte der Familienvater insgesamt 32 Waffen legal besessen. Die Tat begangen hatte er mit einer Pistole. Für solche Kurzwaffen gibt es eine gesetzliche Begrenzung: Jäger dürfen maximal zwei Kurzwaffen besitzen. Bei Langwaffen gibt es für Jäger hingegen keine Obergrenze.
Innenministerium hat Waffenbehörden in Baden-Württemberg abgefragt
Doch genau eine solche fordern nun die Grünen in Baden-Württemberg: „Es ist abenteuerlich, dass das Waffengesetz im Bereich der Jagd zwar die Anzahl von Kurzwaffen begrenzt, aber die Anzahl von Langwaffen unbegrenzt lässt“, sagt Oliver Hildenbrand, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag: „Eine Waffen-Obergrenze kann dafür sorgen, dass Jäger nicht zu Sammlern werden.“
Hintergrund der Forderung ist eine Anfrage der Grünen an das baden-württembergische Innenministerium nach der Anzahl der Jäger im Land, die mehr als zehn Langwaffen besitzen. Das Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat hierfür eine Sonderauswertung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) angefordert und zudem die Waffenbehörden abgefragt.
Anzahl von Langwaffen: kein einheitliches Vorgehen der Waffenbehörden
Das Ergebnis liegt unserer Redaktion exklusiv vor: Demnach sind von den rund 49.000 Jägerinnen und Jägern im Südwesten 234 im Besitz von mehr als zehn Langwaffen (Stand Ende September). Zudem besitzen insgesamt 62 Jägerinnen und Jäger im Land mehr als zwei Kurzwaffen – möglich ist dies nur, wenn ein „besonderes Bedürfnis“ vorliege. Wie das Innenministerium in seiner Antwort an die Grünen mitteilt, sind entsprechende Anträge jedoch äußerst selten und werden nur in wenigen begründeten Einzelfällen genehmigt.
Auch bei der Anzahl der Langwaffen seien die Waffenbehörden dafür sensibilisiert, „ein Waffenhorten von Jägern ohne sachlichen Grund zu vermeiden“, teilt das Innenministerium mit. Ein einheitliches Vorgehen gebe es bei den Waffenbehörden im Südwesten jedoch nicht: Zum Teil erfolgt bereits ab der elften Langwaffe eine Bedürfnisprüfung, teilweise aber erst ab einer höheren Anzahl. Häufig gehe es nicht um die konkrete Anzahl, sondern es werde stattdessen geprüft, „ob sich hinsichtlich Art, Kaliber und jagdlicher Verwendung bereits gleichwertige Langwaffen im Besitz befinden“, heißt es.
Jagdverband: „Jäger benutzen Jagdwaffen verantwortungsvoll“
Oliver Hildenbrand reicht das nicht: „Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen. Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle“, sagt der Grünen-Politiker. „Wir können dem Horten und Sammeln von Waffen effektiv vorbeugen, indem wir den Erwerb und Besitz von Waffen zahlenmäßig begrenzen“, so Hildenbrand. Zwei Kurzwaffen und zehn Langwaffen seien „mehr als genug Waffen“.
Der Landesjagdverband teilt mit, dass es durchaus vorkommen könne, dass Jägerinnen und Jäger im Besitz von mehr als zehn Jagdwaffen sind und „diese auch verantwortungsvoll benutzen“. Denn: „Verschiedene Jagdmethoden und Wildarten sowie das jagdliche Schießtraining erfordern Waffen unterschiedlicher Ausführungen“, erklärt Hauptgeschäftsführer René Greiner. Waffen seien für die Jägerinnen und Jäger im Land „Werkzeuge, um ihr Handwerk auszuüben“.