24-jähriger Backnanger muss nach Messerangriff in die Psychiatrie

Das Stuttgarter Landgericht sieht in dem Backnanger nach dessen Messerangriff auf seine Mutter eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Das Stuttgarter Landgericht hat ein Urteil gesprochen. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe

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Das Stuttgarter Landgericht hat ein Urteil gesprochen. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe

Von Heike Rommel

Backnang. Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten hat das Stuttgarter Landgericht einen mittlerweile 24-jährigen, der seine Mutter mit einem Küchenmesser am Hals verletzt hat (wir berichteten), in den Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter eingewiesen. In seine Familie kann der aufgrund Cannabiskonsums an paranoider Schizophrenie Erkrankte somit nicht zurück. Im Urteil hieß es: „Sie sind für die Allgemeinheit und Ihr näheres Umfeld gefährlich.“

Per Beschluss des Amtsgerichts Waiblingen war der Backnanger bereits vorläufig in der Weissenau bei Ravensburg untergebracht, als er seinen Prozess vor der fünften Strafkammer bekam. War es ein Gottesbefehl kurz vor Mitternacht am 3. März dieses Jahres? Sagte eine Stimme, er solle für Gott mit einem Messer seiner Mutter an den Hals gehen, sonst würde er qualvoll sterben? Das spielte bei der Urteilsfindung keine große Rolle mehr, nachdem der forensische Psychiater Udo Frank die Erkrankung des 24-jährigen erklärt und zur Anordnung der Unterbringung geraten hatte.

Er hat schon 2021 Stimmen gehört

Ein Freund des 24-Jährigen hatte angegeben, dieser hätte bereits 2021 Stimmen gehört. Im ersten Halbjahr 2022, so blickte der Vorsitzende Richter Volker Peterke bei der Urteilsbegründung weiter auf die Zeit vor der Tat zurück, habe der einzige Sohn der Familie in deren Wohnung in einem Backnanger Mehrfamilienhaus die Brandmelder abmontiert. Auf die Frage seiner aus dem Urlaub in der Türkei zurückgekehrten Eltern, was das solle, habe der Sohn gemeint, er hätte gedacht, die Brandmelder seien versteckte Kameras.

Als noch bizarrer bezeichnete es Richter Peterke, dass der Backnanger in der Folge an seinem Ausbildungsplatz den Feuermelder einschlug, damit er entlassen wird. Die Eltern hätten ihren Sohn aus der Sicht des Gerichts „völlig zu Recht“ zu einer Psychiaterin gebracht.

Der Sohn griff zum Messerblock

Das Kiffen ließ der 24-Jährige jedoch erst für ein halbes Jahr bleiben, als er in Frankfurt am Main den Führerschein entzogen bekam und das Auto stehen lassen musste. Er hielt nicht durch, worauf es zu der aus der Sicht des Gerichts grundlosen Tat an seiner Mutter kam. Diese erschien lediglich in der Küche, um zu fragen, warum er fast mitten in der Nacht noch Kaffee oder Tee koche. Der Sohn griff in der Familienküche, wo kein Licht brannte, zum Messerblock. Er konnte nicht sehen, wohin am Hals der 48-jährigen Mutter er schnitt. Die Verletzung war zwar nicht so schwer, dass die Mutter nicht das Krankenhaus hätte wieder verlassen können, als die Schnittwunde genäht war, jedoch hätte das Küchenmesser auch die Halsschlagader treffen können. Daraus schloss das Landgericht auf eine abstrakte Lebensgefahr bei der als gefährliche Körperverletzung verurteilten Tat.

„Vom Tötungsversuch sind wir zurückgetreten“, berichtete Volker Peterke aus der Urteilsfindung. Der Verurteilte hätte auch nachstechen können, wenn er gewollt hätte, bis ihn sein von seiner Mutter zu Hilfe gerufener Vater in seinem Zimmer einsperrte. Auf Anraten eines Polizeibeamten am Notruftelefon flüchteten die Eltern aus dem Mehrfamilienhaus, welches die Backnanger Polizei mithilfe der Hundestaffel und der Winnender Polizei umstellte. Die Tatwaffe Küchenmesser flog freiwillig aus dem Fenster, als einer der Polizeibeamten mit dem in seinem Zimmer eingeschlossenen Sohn sprach. Ein Küchenmesser unter seinem Kopfkissen hätte er „aus Angst“ zeitweise auch mal gehabt, gab der Sohn zu. Aber nicht in der Tatnacht, wie die Eltern als Zeugen ausgesagt hatten.

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Erstellt:
26. September 2023, 06:00 Uhr

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