Prozess gegen mutmaßlichen IS-Terroristen

27-Jähriger aus Esslingen soll Anschlag mit Sprengstoff-Drohne geplant haben

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen IS-Terroristen begonnen. Der 27-jährige aus Esslingen soll ein Attentat geplant haben, da ist sich der Generalbundesanwalt sicher.

Justizwachtmeister nehmen dem Angeklagten Mahmoud A. vor Beginn des Verfahrens vor dem 7. Strafsenats die Handschellen ab.

© dpa/Bernd Weißbrod

Justizwachtmeister nehmen dem Angeklagten Mahmoud A. vor Beginn des Verfahrens vor dem 7. Strafsenats die Handschellen ab.

Von Franz Feyder

Wochen-, wahrscheinlich sogar monatelang hatten Ermittler der Abteilung 6 Mahmoud A. im Visier. Sie beobachteten ihn, hörten seinen Telefongespräche ab. Die Kriminalisten des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg sammelten Indizien gegen den damals 26 Jahre alten Iraker, der ein Angehöriger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sein soll.

Am 19. Juni 2024 verhafteten sie den Mann in einem Flüchtlingsheim in Esslingen. Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft hatten einen Haftbefehl bei einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes erwirkt – so erdrückend war das Beweismaterial. Der Vorwurf: Mahmoud A. soll sich spätestens im Mai 2016 im Irak dem IS angeschlossen, für die Terrorgruppe im Mittleren Osten gekämpft und sich dann in Deutschland als Schläfer versteckt haben.

Im Oktober 2022, so die Ermittlungen, sei er über die Türkeiroute nach Deutschland eingereist. Als sogenannter „einsamer Wolf“ habe er ein unauffälliges Leben geführt, um sich für einen Anschlag bereitzuhalten. Der in einigen Medien verbreiteten Behauptung, mit der Festnahme von A. hätten die Sicherheitsbehörden einem Anschlag auf das in Stuttgart ausgetragene EM-Fußballspiel Deutschland gegen Ungarn zuvorkommen wollen, widersprachen Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Kriminale damals ausdrücklich.

In Esslingen, ist sich die Anklägerin der Bundesanwaltschaft sicher, habe A. mit einem Spielzeughubschrauber für mögliche Attentate geübt. So habe er eine Sprengladung mit einer Drohne zum Anschlagsort fliegen und dort mit Hilfe eines Funk-Autoschlüssels eine Explosion auslösen wollen. Konkrete Anschlagsziele oder einen Termin für ein Attentat habe A. jedoch nicht gehabt, machte die Bundesanwaltschaft deutlich.

Als Mahmoud A. Chemikalien bestellte, schlug die Polizei zu

Nach Aussagen der Ermittler soll sich Mahmoud A. explosive Chemikalien im Internet besorgt haben. Einzeln sind diese Stoffe legal zu erwerben, gemischt jedoch ergeben sie eine hochexplosive Mischung. Als der Verdächtige sich auch Leuchtdioden, sogenannte LEDs, und einen Temperatursensor besorgte, waren die Ermittler des LKA überzeugt, dass der Iraker dabei war, Vorbereitungen für einen Anschlag abzuschließen – und schlugen zu.

Am Donnerstag begann vor dem 7. Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) das Verfahren gegen den Mann. Er soll Mitglied des IS gewesen sein und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben. Der Paragraf 89 a des Strafgesetzbuches definiert solche Straftaten als Handlungen, „die nach den Umständen bestimmt und geeignet“ sind, „den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben“. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten bis höchstens zehn Jahren vor.

Erfahrene Strafrichterin führt das Verfahren

Die Vorsitzende des 7. Strafsenats, Manuela Haußmann, hat zwei Verhandlungstermine pro Woche bis Ende Juli in Saal 18 des Oberlandesgerichts Stuttgart anberaumt. Haußmann gilt als erfahrene Strafrichterin, die auch ein Verfahren um einen Wasserwerfereinsatz im Zusammenhang mit Auseinandersetzung um das Bahnprojekt Stuttgart 21 leitete.

Bisher schweigt Mahmoud A. zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Er wirkte zum Prozessauftakt schüchtern und nahm in einen grünem Parka-Anorak gekleidet neben seinem Verteidiger Platz. Dieser kündigte jedoch, sein Mandant werde sich im Laufe des Verfahrens sowohl zu seiner Person wie auch zur Sache äußern.

Terrorgruppe „Islamische Staat“ existiert seit 26 Jahren

Zum Artikel

Erstellt:
9. Januar 2025, 14:22 Uhr
Aktualisiert:
9. Januar 2025, 18:26 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen