Ravensburg
32-Jähriger gesteht tödlichen Messerangriff vor Supermarkt
Ein Asylbewerber soll seinen Mitbewohner nach einem Streit erstochen haben. Vor Gericht gesteht er die Tat, Reue zeigt er aber nicht.

© dpa/Aleksandra Bakmaz
Dem Mann wird Mord vorgeworfen.
Von red/dpa
Als Gangster-Rapper wollte er sich einen Namen machen, doch nun sitzt er wegen Mordverdachts vor Gericht: Ein abgelehnter Asylbewerber aus Gambia hat vor dem Landgericht Ravensburg den blutigen Messerangriff auf einen Mitbewohner gestanden. „Ich habe ihn erstochen, er sollte sterben“, sagte er zu Prozessbeginn. Reue zeigte der Angeklagte nicht. Er habe aus Notwehr gehandelt.
Die Tat spielte sich Ende August 2024 vor einem Supermarkt in Ravensburg ab. Die Anklage wirft dem 32-Jährigen Heimtücke und niedrige Beweggründe vor. Er soll an einem Freitagabend mit einem Küchenmesser auf einen 25-jährigen Somalier eingestochen haben - mindestens zehnmal. Davor soll er ihn mit einer Glasflasche niedergeschlagen haben.
Streit um Klamotten, Geld und ein Handy
Die beiden sollen kurz vor der Tat gestritten haben. Das Opfer soll erst kürzlich in eine Flüchtlingsunterkunft gezogen sein, in der der Angeklagte schon länger lebte. Nach der Aussage des Angeklagten soll sein Kontrahent erst seine Klamotten, Schuhe, Erspartes und sein Handy gestohlen und ihn dann mit einem Messer bedroht haben.
Er habe auch seine CDs der US-Rapper Eminem und Snoop Dogg zerstört. Schöne Klamotten und Gangster-Rap seien sein Leben, sagte der Angeklagte. „Ich denke, jeder Mensch liebt Musik.“
An einer Kreuzung sei der Streit dann eskaliert. Erst sei es kurz laut geworden, dann sei das Opfer gerannt, schilderte eine Zeugin vor Gericht. Der Täter habe dann auf den Mann eingestochen, „wie in einem schlechten Horrorfilm“.
Angeklagter ist mehrfach vorbestraft
Vor der Tat habe er nie Probleme gehabt, beteuerte der Angeklagte. „Ich bin eine zuverlässige Person.“ Vor Gericht ist er allerdings kein Unbekannter. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Wegen versuchter Tötung saß er zuletzt fünf Jahre in Haft. „Unschuldig“, wie der Angeklagte über eine Dolmetscherin betonte.
Er habe hart gearbeitet während des letzten Haftaufenthalts, sagte er. 2000 Euro habe er gespart, die das Opfer ihm gestohlen habe. Vor Gericht kam allerdings raus, dass es zahlreiche Disziplinarmeldungen aus der Justizvollzugsanstalt gab, vorrangig wegen Arbeitsverweigerung.
Der 32-Jährige kam vor rund 14 Jahren nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Seitdem wurde er in Deutschland geduldet. Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 4. April fallen.