33 mutmaßliche Scheinehen verhindert
dpa/lsw Stuttgart. In den vergangenen fünf Jahren haben die Standesämter in Baden-Württemberg 33 Anträge auf Eheschließungen abgelehnt, weil es sich nach ihrer Einschätzung um Scheinehen handelte. In solchen Fällen müssen die Standesämter die „Mitwirkung an einer Eheschließung“ verweigern, wie es in einer am Freitag veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD im Landtag heißt. Die Nationalität der jeweiligen Ehepartner, nach der die Abgeordneten gefragt hatten, werde nicht erfasst.
Zudem könnten Ehen aufgehoben werden, wenn sie nur formal zum Schein und „ohne den Willen, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen“, geschlossen wurden. Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 5. Januar 2021 sei das zweimal der Fall gewesen. In zwei Fällen ruhe das Verfahren, sechs Verfahren seien noch anhängig, fünf wurden eingestellt. Drei der Ehen waren den Angaben zufolge in Deutschland, die übrigen im Ausland geschlossen worden. „An den Eheschließungen waren sowohl deutsche Staatsangehörige als auch Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit beteiligt“, hieß es weiter.
Ermittlungen zufolge zahlten manche Menschen 6000 bis 18 000 Euro, manchmal auch mehr, damit eine Scheinehe arrangiert werde, teilte das Ministerium mit. „Für die Vermittlung einer Scheinehe mit deutschen Staatsangehörigen werden regelmäßig höhere Beträge veranschlagt als für Scheinehen mit Angehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten.“ Wenn feststehe, dass eine Ehe nur zu dem Zweck geschlossen wurde, einem Partner den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, werde der sogenannte Familiennachzug gemäß Aufenthaltsgesetz nicht zugelassen.
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