Corona-Ausbruch kann für Bar-Betreiber teuer werden

dpa/lsw Karlsruhe. Bar, Club, Disco? Je nach Betrachtung kann ein Corona-Ausbruch für ein Karlsruher Lokal ins Geld gehen. Derweil steigt die Zahl der Infizierten auf 49.

Medizinisch geschultes Personal führt einen Corona-Schnelltest durch. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild

Medizinisch geschultes Personal führt einen Corona-Schnelltest durch. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild

Ein Corona-Ausbruch nach dem Besuch einer Karlsruher Bar schlägt hohe Wellen: Das baden-württembergische Sozialministerium schaltete sich ein und appellierte an die Behörden vor Ort, den Bußgeldkatalog „entsprechend auszuschöpfen“, sofern ein offensichtliches Fehlverhalten nachgewiesen werde. Zuvor hatten die „Stuttgarter Zeitung“/„Stuttgarter Nachrichten“ (StZ/STN) darüber berichtet. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilte, werden inzwischen 49 Infektionen auf den Barabend am 2. Juli zurückgeführt.

Das Lokal ist derzeit geschlossen. Auf seiner Facebook-Seite bezeichnet es sich als „Tanz- und Nachtclub, Bar“, eine Konzession hat es als Bar. Die bräuchte laut Stadt als gastronomische Einrichtung bis zu einer Inzidenz unter 35 keine Nachweise für Geimpfte, Genesene und Getestete - ein Club, in dem auch getanzt wird, aber schon.

Aus Sicht des Ministeriums kann ein Lokal im Sinne der Corona-Verordnung nur als Bar durchgehen, wenn es sich auf den Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Speisen beschränkt. „Tanzen ist dann nicht mehr vom regulären Barbetrieb als Gastronomieeinrichtung erfasst.“ Das Ministerium betont: „Wenn eine Pizzeria die Zulassung als Gaststätte hat, dann aber die Stühle rausräumt, um einen Tanzabend zu veranstalten, ist es eben keine Gaststätte mehr, sondern ein Diskothekenbetrieb, für den strengere Auflagen gelten.“

Nach Informationen der „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN) räumte der Betreiber ein: Die Gäste hätten an dem Abend vereinzelt an ihren Tischen getanzt. Dies sei jedoch durch Sicherheitspersonal beendet worden.

Dem Ministerium zufolge müssen die Behörden vor Ort nun klären, ob und welche Auflagen missachtet wurden. Dabei geht es nicht nur darum, ob getanzt wurde oder ob der DJ nur im Hintergrund Musik aufgelegt hat. Laut Gesundheitsamt haben viele Clubgäste falsche oder unvollständige Angaben gemacht. Trifft dies zu, hätte der Betreiber schon deshalb ein Problem: Gäste, die ihre Kontaktdaten nicht hinterlassen, hätte er nicht reinlassen dürfen. Ein Verstoß könne nach der Corona-Verordnung zwischen 500 und 5000 Euro kosten, so das Ministerium.

Die Prüfung des Falls dauert nach Angaben der Stadt wohl noch einige Tage. Unter den Infizierten rund um den Club-Besuch waren demnach Geimpfte mit Symptomen und eine infizierte Frau, die kurz zuvor aus Mallorca zurückgekehrt war. Sie soll vor dem Abflug nicht den erforderlichen negativen Test vorgelegt haben.

© dpa-infocom, dpa:210714-99-380021/3

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Erstellt:
14. Juli 2021, 13:36 Uhr

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