50+1: Hoffenheims Geschäftsführer zeigt auf andere Clubs
dpa Sinsheim. In der Debatte um die 50+1-Regel läuft die Frist des Kartellamts für die Clubs, die von einer Ausnahmeregel profitieren, ab. Die betroffene TSG 1899 Hoffenheim verweist auf andere Bundesligisten, die auf anderem Weg Finanzspritzen erhalten.
Die TSG 1899 Hoffenheim hat keinen Alternativplan für den Fall, dass sich die Bedenken des Bundeskartellamts für Ausnahmeregelungen bei der 50+1-Regel im deutschen Profifußball durchsetzen. „Das Verfahren ist erst am Anfang und wir arbeiten gegenwärtig nicht an einem Plan B“, sagte Geschäftsführer Frank Briel der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundeskartellamt hatte zuletzt die bei der 50+1-Regel geltenden Ausnahmen für die konzern- oder investorengeführten Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert.
Die 36 Proficlubs müssen entscheiden, ob die Einschätzung des Bundeskartellamtes eher die 50+1-Regel in Frage stellt oder ob die Clubform der drei Vereine überdacht werden muss. Das Kartellamt hat die Fristen für Stellungnahmen bis Ende Oktober verlängert. Die 50+1-Regel besagt, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss.
In Hoffenheim ist der Milliardär und langjährige Mäzen Dietmar Hopp (81) Mehrheitseigner. „Ein wesentliches Argument lautet ja, dass es diese sogenannten „Ausnahmeclubs“ deutlich leichter hätten, sich bei Bedarf neues Kapital zu beschaffen. Müssen wir uns da nicht die Frage stellen: Hat die Gegenwart die Vergangenheit längst überholt?“, sagte Briel und verwies auf andere Bundesligisten: „Hertha BSC freut sich gerade - laut eigener Aussage - über das größte Eigenkapital-Investment in der Bundesliga-Geschichte, nämlich 375 Millionen Euro. In Augsburg gibt es einen US-amerikanischen Investor, der Anteile übernommen hat. Borussia Dortmund hat sich gerade durch den Verkauf neuer Aktien etwa 86 Millionen Euro gesichert.“
Das zeige doch sehr deutlich, dass es nicht nur den „Ausnahmeclubs“ möglich sei, zusätzliches Kapital zu beschaffen, so Briel. Der 46-Jährige rechnet nicht mit einer rechtlichen Lösung bis zum Jahresende - „dafür ist das Thema zu komplex“. Bei einer Aufweichung oder gar Abschaffung der 50+1-Regel befürchten vor allem Fan-Gruppierungen, dass Investoren die Vereine übernehmen könnten und sie dann keine demokratischen Mitspracherechte mehr hätten.
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