Bundestagswahl 2025

Seit Sonntag wird in Stuttgart plakatiert

Wahlkampfauftakt in Stuttgart: Ab Sonntag, 12. Januar, ist hier das Plakatieren erlaubt. Vorab haben sich die Parteien auf ein „Fairnessabkommen“ verständigt – und sind gehalten ihre Plakate nach dem 23. Februar zeitnah wieder zu entfernen.

Plakat im Wahlkreis von Bundeskanzler Olaf Schulz in Portsdam.

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Plakat im Wahlkreis von Bundeskanzler Olaf Schulz in Portsdam.

Von Michael Maier

Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rückt immer näher. Spätestens, wenn die Parteien mit Wahlplakaten um Stimmen werben, wird die Politik im Straßenbild für einige Zeit unübersehbar. Aber ab wann dürfen Wahlplakate aufgehängt werden?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung dafür, wann Wahlplakate aufgehängt werden dürfen. Die Landkreise und Gemeinden treffen hierzu individuelle Entscheidungen. In den meisten Regionen dürfen Wahlplakate in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltag aufgehängt werden. Einige Gemeinden beginnen jedoch erst 4 Wochen vor dem Wahltag mit dem Plakatieren. Ankündigungen für Veranstaltungen werden oft separat betrachtet und erhalten in der Regel früher die Genehmigung.

Plakate sechs Wochen vor der Bundestagswahl

In den meisten Orten der Region Stuttgart und in ganz Baden-Württemberg ist das Aufhängen der Wahlplakate ab sechs Wochen vor dem Wahltag erlaubt. Das gilt nach wie vor auch in der Landeshauptstadt, wie die Pressestelle jetzt bestätigt hat.

Seit Sonntag, 12. Januar 2025, sind also in Stuttgart die ersten Wahlplakate zu sehen. Im Gegensatz zu den allgemeinen Wahlplakaten ist „ankündigende Veranstaltungswerbung“ aber schon seit 1. Dezember 2024 erlaubt. Diese darf bereits zwölf Wochen vor der Wahl aufgehängt werden.

In Bezug auf Großplakate in Stuttgart haben sich die Parteien im Übrigen wieder auf ein „Fairnessabkommen“ geeinigt, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt.

Dürfen Parteien frei plakatieren?

Im Allgemeinen benötigt man eine Genehmigung zum Plakatieren. Da Parteien aber auch einen Anspruch auf Wahlwerbung mittels Plakaten haben, steht vor der Bundestagswahl eher die Nutzung des Orts im Vordergrund.

Hierfür sind vor allem die Vorgaben der StVO entscheidend, weswegen man auch von einer „Sondernutzungserlaubnis“ spricht. Auch müssen Plakate gegen Gefahren wie Windböen gesichert sein. An Ampeln, Verkehrszeichen und Einmündungen ist das Plakatieren generell untersagt.

Wann werden Wahlplakate wieder abgehängt?

Die Regelungen zum Abhängen von Wahlplakaten sind in verschiedenen Städten und Gemeinden nicht einheitlich festgelegt. In der Regel müssen die Parteien ihre Wahlplakate bis spätestens eine Woche nach den Wahlen wieder entfernen, es sei denn, es wurde eine andere Genehmigung erteilt.

In einigen Regionen Deutschlands ist das Abhängen ohne eine konkrete Frist geregelt, sodass die Vorgaben eher schwammig sind. In diesen Fällen wird typischerweise von „zeitnah“ oder „unverzüglich“ gesprochen, was dazu führt, dass Wahlplakate manchmal sogar Wochen nach der Wahl noch sichtbar bleiben.

Plakatierungsfristen rund um die Bundestagswahl 2025

  • In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, wann Wahlplakate aufgehängt werden dürfen. In den meisten Gemeinden sind Plakate 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltag erlaubt, in einigen 4 Wochen vorher.
  • In Stuttgart können Wahlplakate ab Sonntag, 12. Januar 2025, angebracht werden, Veranstaltungswerbung ist jedoch schon früher, nämlich ab 12 Wochen vor der Wahl, erlaubt.
  • Parteien in Deutschland müssen die Wahlplakate in der Regel innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernen – nicht überall ist das durchsetzbar.

Dass Auflagen zum Anbringen und Entfernen von Wahlplakaten nicht immer umfänglich eingehalten werden, ist auch in der Stadt Stuttgart mitunter der Fall gewesen, obwohl hier strenge Fristen und umfassende Regelungen gelten.

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Erstellt:
10. Januar 2025, 17:28 Uhr
Aktualisiert:
13. Januar 2025, 08:48 Uhr

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