Weihnachtsmarkt

Ab wann darf man Glühwein trinken?

Hier erfahren Sie, welche Regeln für den Verzehr und die Abgabe von Glühwein in der Öffentlichkeit sowie im Privaten gelten.

Dürfen Jugendliche schon mittrinken?

© Anton Vierietin / shutterstock.com

Dürfen Jugendliche schon mittrinken?

Von Lukas Böhl

Glühwein darf in der Öffentlichkeit ab 16 Jahren getrunken werden, sofern dieser keinen Schnaps oder Branntwein enthält. In Begleitung der Eltern oder eines erziehungsberechtigten Erwachsenen ist es mit deren Zustimmung zudem erlaubt, bereits ab 14 Jahren Glühwein zu trinken. Im privaten Bereich gilt die Fürsorgepflicht der Eltern bzw. der erziehungsberechtigten Personen. Diese dürfen nach eigenem Ermessen entscheiden, ab wann sie es den Kindern erlauben, Alkohol zu trinken. Glühwein, der mit Spirituosen oder Branntwein gemischt wurde (mit Schuss), darf erst ab 18 Jahren verzehrt werden.

Was gilt bei Zuwiderhandlung?

Wer entgegen der gesetzlichen Bestimmungen Alkohol an Minderjährige abgibt oder ihnen den Verzehr gestattet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Jugendschutzgesetz lässt hier Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zu. Die tatsächlichen Bußgelder fallen jedoch in der Regel deutlich geringer aus. Die Bundesländer haben hier jeweils eigene Bußgeldvorschriften, die von der Art und dem Umfang des Verstoßes sowie der ordnungswidrig handelnden Person abhängig sind. Die Bußgelder belaufen sich meist auf hohe dreistellige bis mittlere vierstellige Summen.

Zum Artikel

Erstellt:
14. Dezember 2023, 10:58 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen