Bundestagswahl 2025
Ab wann kann man Briefwahl beantragen?
Auch 2025 möchten wieder viele Bürger per Briefwahl abstimmen. Hier erfahren Sie, ab wann Sie die Unterlagen beantragen können.
Von Lukas Böhl
Die Briefwahl kann laut der Bundeswahlleiterin bereits ab sofort für die Bundestagswahl beantragt werden. Der Eingang der Wahlbenachrichtigung, die spätestens am 2. Februar eintreffen sollte, muss nicht abgewartet werden. Ohne die Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahl in der Regel online bei der Gemeinde beantragen, in der Sie gemeldet sind.
Wie beantragt man die Briefwahl?
Grundsätzlich kann die Briefwahl bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Für den schriftlichen Antrag können Sie entweder den Vordruck aus den Wahlunterlagen nutzen oder eine E-Mail an das zuständige Amt senden. Die E-Mail muss zwingend folgende Angaben beinhalten:
- Familienname,
- Vorname,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Lesen Sie auch: Ab wann der Wahl-O-Mat verfügbar ist
Wie beantragt man die Briefwahl aus dem Ausland?
Deutsche im Ausland können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 per Briefwahl teilnehmen. Dazu müssen sie bis spätestens 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland stellen.
Voraussetzungen:
- Sie müssen mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.
- Ihr Wegzug darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen oder Sie müssen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sein.
Der Antrag muss schriftlich, handschriftlich unterschrieben und entweder per Post, Fax, E-Mail oder auf dokumentierbarem elektronischem Weg übermittelt werden. In bestimmten Fällen ist jedoch nur die postalische Übermittlung im Original zulässig.
Nach erfolgreicher Eintragung erhalten die Wähler automatisch ihre Briefwahlunterlagen. Diese müssen rechtzeitig per Post oder, falls verfügbar, über den amtlichen Kurierweg bei deutschen Auslandsvertretungen zurückgesendet werden.
Deutsche, die vorübergehend im Ausland sind, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und können ihre Briefwahlunterlagen direkt bei ihrer Gemeinde beantragen.