Das sind die Fristen für 2025
Ab wann kann man die Steuererklärung 2024 abgeben?
Das Jahr 2024 ist vorbei. Bereits jetzt machen sich viele Menschen Gedanken wegen der Steuererklärung. Doch ab wann kann man sie abgeben?
Von Lukas Böhl
Die Steuererklärung für das Jahr 2024 kann bereits ab dem 01. Januar 2025 eingereicht werden. Das Problem ist jedoch, dass häufig noch nicht alle Belege zum Jahresbeginn vorliegen. Arbeitgeber haben zum Beispiel bis zum 28. Februar 2025 Zeit, die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt zu übermitteln. Auch Belege von Krankenkassen oder Banken sollten vollständig vorliegen, bevor man die Steuererklärung abgibt. Während man also theoretisch schon am 01. Januar die Steuererklärung für das vergangene Jahr einreichen kann, ist dies aus praktischen Gründen oft nicht möglich.
Steuererklärung 2024: Lohnt es sich, früh abzugeben?
Die Finanzämter starten aufgrund der gesetzlichen Fristen zur Abgabe diverser Bescheide oft erst Anfang oder Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen. Aus diesem Grund werden die ersten Steuerbescheide in der Regel auch frühestens Mitte März ausgestellt. Wer früh abgibt, hat aber dennoch einen Vorteil. Denn die eingereichten Steuererklärungen werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. Wer früh dran ist, erhält somit auch eher den Steuerbescheid. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe empfiehlt zudem, die Steuererklärung elektronisch über ELSTER einzureichen. Dies könne laut den Experten die Bearbeitungszeit ebenfalls verkürzen.
Wie lange hat man Zeit für die Steuer 2024?
Für die Steuererklärung 2024 hat man bis zum 31.07.2025 Zeit, sie abzugeben. Holt man sich Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 30.04.2026. Wer zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag oder Verzugszinsen rechnen. Sollte sich also abzeichnen, dass man die Frist nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt ein Aufschub beantragt werden. Dies geht schriftlich oder telefonisch. Die Finanzämter entscheiden dabei im Einzelfall, ob und wie lange eine Fristverlängerung gewährt wird.
Hinweis: Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, hat mehr Zeit, um diese einzureichen. Insgesamt hat man vier Jahre Zeit. Für 2024 ist der Stichtag also der 31.12.2028.