Alles Wichtige im Überblick
Ab wann Winterreifen?
Jedes Jahr im Herbst stellt sich dieselbe Frage: Ab wann sollte man die Winterreifen aufziehen? Alles Wichtige dazu finden Sie hier im Artikel.
Von Lukas Böhl
Ab wann gilt die Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht wird in Deutschland durch den § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Dort heißt es, dass bei folgenden Witterungsverhältnissen Winterreifen aufgezogen werden müssen:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte
- Reifglätte
Eine zeitliche Begrenzung findet sich im Gesetz aber nicht, die Pflicht ist also unabhängig von der Jahreszeit. Als grobe Faustregel für Winterreifen gilt jedoch: Von Oktober bis Ostern. Also dann, wenn mit winterlichen Temperaturen zu rechnen ist, die zu Glätte auf den Straßen führen können.
Merke: In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen.
Wer die Winterreifen nicht selbst aufziehen kann, sollte daran denken, möglichst zeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren. Spätestens ab Oktober kann mit einem Wetterumschwung gerechnet werden. Sie sollten sich also nicht zu viel Zeit lassen, um zu verhindern, dass Sie bei der Terminvergabe zu lange warten müssen.
So erkennen Sie Winterreifen
Auch die Anforderungen an Winterreifen sind gesetzlich geregelt, konkret in § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO ). Dort heißt es, dass alle Reifen, egal ob Sommer- oder Winterreifen, eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen müssen. Der ADAC empfiehlt jedoch mindestens 4 mm für Winterreifen.
Des Weiteren sollen Winterreifen die Fahreigenschaften bei den oben genannten Witterungsverhältnissen beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessern. Winterreifen erkennt man am sogenannten Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke darin.
Quelle: Dan Jardine / shutterstock.com
Was ist mit M+S Reifen?
M+S Reifen (Matsch und Schnee) ohne das Alpine-Symbol gelten seit der letzten Gesetzesanpassung nicht mehr als Winterreifen. Gemäß § 36 Abs. 4a StVZO gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024, sofern die M+S Reifen nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Das Reifenalter erkennen Sie an der DOT-Kennzeichnung, einem ovalen Kreis mit vier Ziffern darin.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Gesetzesänderung bei Allwetterreifen - Ganzjahresreifen verboten?
Welche Fahrzeuge sind nicht betroffen?
Nicht alle Kraftfahrzeuge unterliegen der Winterreifenpflicht. Für die folgenden Fahrzeugklassen wird in § 2 Abs. 3a StVO eine Ausnahme gemacht.
1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2. einspurige Kraftfahrzeuge (z. B. Motorräder),
3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
4. motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
5. Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und 6. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.
Allerdings gelten für diese Fahrzeugtypen gewisse Einschränkungen bei Fahrten im Winter:
1. Vor Antritt jeder Fahrt ist zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen oder ob das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln erreichbar ist.
2. Während der Fahrt muss ein Abstand (in Metern) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Tacho in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit eingehalten werden.
3. Man darf nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Sollten Sie bei entsprechenden Witterungsverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs sein und einen Unfall verursachen, kann Ihre Versicherung gemäß § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Leistungen kürzen.
In andere Ländern gelten andere Vorschriften bezüglich der Winterreifenpflicht. Teilweise ist diese sogar zeitlich festgelegt. Eine Übersicht dazu finden Sie beim ADAC.
Wissenswertes zu Winterreifen
- Grundsätzlich dürfen Winterreifen auch im Sommer gefahren werden. Allerdings haben Winterreifen bei sommerlichen Temperaturen laut ADAC eine schlechtere Haftung, wodurch es zu längeren Bremswegen kommt. Es ist daher ratsam, die Reifen saisonal zu wechseln.
- Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol dürfen auch im Winter gefahren werden.
- Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol dürfen ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr bei winterlichen Wetterverhältnissen verwendet werden, siehe oben.
- Geparkte Autos am Straßenrand dürfen auch im Winter mit Sommerreifen bestückt sein. Die Pflicht greift erst, wenn Sie das Fahrzeug bewegen. Wie lange Sie Ihr Auto generell auf öffentlichen Parkplätzen parken dürfen, lesen Sie hier.
- Wenn Sie im Winter eine Reifenpanne haben und zum Wechseln nur einen Sommerreifen dabei haben, dürfen Sie diesen behelfsweise aufziehen. Er muss dann aber schnellstmöglich gegen einen wintertauglichen Reifen ersetzt werden. Falls Sie ihn den Skiurlaub fahren, sollten Sie nicht nur an die Winterreifen denken, sondern auch eine Schneeketten mitnehmen.
- Wenn Sie neue Winterreifen brauchen und keinen Zeitdruck haben, warten Sie das Frühjahr oder den Sommer ab. Dann sind die Reifen tendenziell am günstigsten.