Keine Ermittlungen gegen AfD

„Abschiebetickets“ sind keine Volksverhetzung

„Von: Deutschland. Nach: Sicheres Herkunftsland“: Im Bundestagswahlkampf hat die AfD so genannte Abschiebetickets verteilt. Viele waren entsetzt. Strafbar sind sie wohl nicht. Vielleicht bekommt die Partei aber doch noch Ärger.

Im Wahlkampf ist vieles erlaubt.

© dpa/Carsten Koall

Im Wahlkampf ist vieles erlaubt.

Von Eberhard Wein

Die von der AfD in Umlauf gebrachten so genannten Abschiebetickets erfüllen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Die Flugtickets nachempfundenen Flyer waren vor der Bundestagswahl unter anderem im Straßenwahlkampf auf dem Heidelberger Bismarckplatz verteilt worden und hatten bundesweit für Empörung gesorgt. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft hatte daraufhin einen Überprüfungsvorgang eingeleitet. Man habe eine mögliche Strafbarkeit wegen Volksverhetzung und Beleidigung geprüft, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Beides sah die Staatsanwaltschaft nicht erfüllt.

Es fehlte an konkreten Geschädigten

Im Hinblick auf das insbesondere im Rahmen des Wahlkampfes besonders hohe Gut der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes und der zu Gunsten der AfD anzunehmenden Deutungsmöglichkeit, dass lediglich ausreisepflichtige Personen das Bundesgebiet verlassen sollen, bestehe kein Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung.

Darüber hinaus hätten auch keine konkreten Personen mehr ermittelt werden können, denen ein solcher Flyer ausgehändigt wurde. Demzufolge sei auch keine Strafbarkeit wegen Beleidigung – etwa wegen Äußerungen im Zusammenhang mit der Übergabe des „Abschiebetickets“ – in Betracht gekommen, zumal auch keine hierfür zwingend erforderlichen Strafanträge gestellt worden seien. Deshalb habe man kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Aber vielleicht eine Ordnungswidrigkeit?

Allerdings komme noch eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Landespressegesetz in Betracht. Dies liege allerdings in Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde. Womöglich fehlt ein ausreichender Hinweis auf die Urheber der „Abschiebetickets“. Die Flyer, auf denen als Passagier „illegaler Einwanderer“, als Abflugort „Deutschland“ und als Zielort „Sicheres Herkunftsland“ vermerkt waren, waren erstmals beim AfD-Parteitag in Riesa aufgetaucht. Als Urheber hatte sich die AfD-Kreispartei in Karlsruhe zu erkennen gegeben. Unklar blieb, ob die Flyer dort auch in Briefkästen geworfen wurden.

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Erstellt:
25. März 2025, 16:12 Uhr

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