Lärm auf Spielplatz sorgt für Ärger in Maubach
In Maubach fühlen sich Anwohner offenbar vom Trubel eines Kinderspielplatzes im Wohngebiet gestört. Der Ortschaftsrat hat nun beschlossen, mit einem Schild um Rücksichtnahme zu werben. Das kommt nicht überall gut an. Die Problematik ist nicht verbreitet, so die Stadtverwaltung.

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Wenn Kinder auf dem Spielplatz im Schladminger Weg spielen, ist das manch einem Anwohner zu laut. Foto: Alexander Becher
Von Lorena Greppo
Backnang. Wenn Kinder spielen, kann es zuweilen laut zugehen. Das mag den Kleinen manchmal gar nicht bewusst sein, den Nachbarn hingegen umso mehr. Kritisch kann dieser Sachverhalt dann werden, wenn sich Spielplätze mitten im Wohngebiet befinden, Anwohner den Lärm also direkt vor der Haustür haben. So beispielsweise im Schladminger Weg in Maubach.
Die Beschwerde eines Bürgers ist gegenüber dem Oberbürgermeister in dessen Sprechstunde geäußert worden. „Das Thema wurde daraufhin im Ortschaftsrat behandelt und ein Beschluss gefasst, ein Hinweisschild am Spielplatz Schladminger Weg anzubringen“, bestätigt der städtische Pressesprecher Christian Nathan. Auf dem Hinweisschild werde um Rücksichtnahme gegenüber den Anwohnern gebeten und es soll einem rücksichtsvollen Miteinander dienen. Noch ist es allerdings nicht angebracht worden, der Beschluss ist erst im vergangenen Monat gefasst worden.
Andere Anwohnerin findet das Vorgehen „kinderfeindlich“
Eine Anwohnerin, die nicht namentlich genannt werden möchte, empfindet dieses Vorgehen als unmöglich, gar kinderfeindlich und zeigt sich verwundert darüber, dass der Vorschlag im Ortschaftsrat ohne größere Diskussionen eine Mehrheit gefunden hat. Dass Kinder den Spielplatz annehmen, sei erfreulich und ihnen vorzuschreiben, sie sollen leise spielen, sei ein Unding. Der „Lärm“, den die Kinder dabei machen, halte sich im üblichen Maße. Grund zur Beschwerde sieht sie nicht. Die Anwohnerin ist sich sicher: „Die Eltern würden das nicht akzeptieren, wenn dieses Schild tatsächlich kommt. Die würden auf die Barrikaden gehen.“ Bei der Stadtverwaltung sind bislang noch keine Rückmeldungen zum Beschluss des Ortschaftsrates eingegangen, wie Nathan berichtet. Er verweist jedoch auch darauf, dass das Hinweisschild noch nicht montiert ist.
Die Absicht der Verwaltung ist aber auch nicht, Kinder vom Spielen abzuhalten, wie dies offenbar von manchen interpretiert wird. „Das Schild soll an alle Nutzer appellieren, gegenseitig Rücksicht zu nehmen“, konkretisiert der städtische Pressesprecher. Zudem weist er darauf hin: „Eine konkrete rechtliche Bindungswirkung besteht nicht.“ Das Schild kann also eher als wohlwollende Geste gegenüber verärgerten Nachbarn gesehen werden. Die Anwohnerin, die mit unserer Zeitung hierzu Kontakt aufgenommen hatte, befürchtet hingegen, dass dadurch erst recht Streit entstehen könne: nämlich dann, wenn die durch den Lärm gestörten Anlieger sich im Gespräch mit den Eltern oder gar den Kindern darauf berufen, sie damit aber nicht im Recht sind.
Spielplätze gelten als wichtige Einrichtung für Kinder
Der Sachverhalt ist nicht neu. Schon 2012 hat sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit einem ähnlichen Fall auseinandergesetzt. Die Eigentümerin eines Wohnhauses hatte damals geklagt, weil in der direkten Nachbarschaft ein Kinderspielplatz ausgewiesen wurde. Die Frau befürchtete durch Spielgeräte wie eine Seilbahn unverhältnismäßige Lärmbelastung. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, sondern wies die Klage ab. In der Begründung hieß es unter anderem, dass Spielplätze als wichtige Einrichtungen für Kinder in die unmittelbare Nähe einer Wohnbebauung gehörten. Der durch das Spielen erzeugte Lärm müsse geduldet werden, auch an Sonntagen.
Die Nutzung von Spielplätzen wird lediglich durch die Öffnungszeiten sowie durch den Nutzerkreis eingeschränkt. Im Schladminger Weg dürfen beispielsweise nur Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren den Spielplatz nutzen, zudem ist vor 7 Uhr, nach 21 Uhr (in den Wintermonaten sogar nach 20 Uhr) und über die Mittagszeit die Benutzung nicht erlaubt. Wird diesen Vorgaben zuwidergehandelt, können sich Anwohner beschweren. In diesen Fällen kann das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei aktiv werden.
Kaum Beschwerden wegen Lärms auf Spielplätzen
Nach Angaben der Stadtverwaltung sind Beschwerden wegen Lärms während der regulären Öffnungszeiten eines Kinderspielplatzes sowieso kaum verzeichnet worden. Eine ähnliche Problemlage wie in Maubach sei an anderen Spielplätzen im Stadtgebiet nicht bekannt, erklärt Christian Nathan. „Sofern Beschwerden aus der Nachbarschaft von Spielplätzen eingehen, beziehen sich diese vornehmlich auf Vermüllung und Ruhestörungen außerhalb der Betriebszeiten. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel.“ Die Eltern in der Nachbarschaft des Schladminger Wegs warten nun erst einmal ab, wie die Sache weitergeht. Allerdings, berichtet die Anwohnerin, sei auch schon eine Unterschriftenaktion im Gespräch, sollte das Hinweisschild aufgestellt werden.
Von Lorena Greppo
Kind, geh raus an die frische Luft! Diese oder eine ähnliche Anweisung hat wohl jeder und jede schon einmal von den eigenen Eltern zu hören bekommen. Allerdings ist „draußen“ nicht überall mit „Natur“ gleichzusetzen. In Wohngebieten gibt es meistens wenige interessante öffentliche Anlaufpunkte für Kinder. Hinzu kommen Gefahren durch Straßenverkehr. Wenn sich also ein Spielplatz in der Nähe befindet, ist dieser ein logisches Ziel. Wird der Spielplatz gut angenommen, ist das also erst einmal positiv zu bewerten. Hier sind die Kinder gut aufgehoben, dieser Platz ist speziell auf ihre Wünsche und Bedürfnisse ausgerichtet. Ein Spielplatz soll Kindern auch die Möglichkeit bieten, in einem kindgerechten Umfeld ihre körperlichen Fähigkeiten auszuloten und den Umgang im sozialen Gefüge zu erfahren. Klettern, toben, rufen, lachen – all das gehört dazu.
Dass es dabei laut werden kann, ist verständlich. Dass das wiederum für Anlieger nervig sein kann ebenso. Wer vielleicht gerade im Homeoffice arbeitet oder erschöpft zu Hause ankommt und schlafen möchte oder einfach nur in Ruhe auf dem Balkon die Zeitung lesen will, kann sich dadurch stark gestört fühlen. Die Kinder deshalb aber zur Ruhe zu ermahnen ist nicht der richtige Weg. Solange sie die Öffnungszeiten einhalten, ist es ihr gutes Recht, sich auf dem Spielplatz auszutoben. Noch früh genug holt sie der Ernst des Lebens ein und sie verbringen den Großteil des Tages womöglich in Stille am Schreibtisch. Insofern sollten wir es ihnen gönnen, unbeschwert zu spielen, solange es ihnen möglich ist.
l.greppo@bkz.de