Ärztin wegen Kritik an Corona-Politik gekündigt: Prozess

dpa/lsw Freiburg. „Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz“, „Zwangsimpfung“ und „Wegnehmen der Kinder“ war in einer Kleinanzeige zu lesen. Aufgegeben hatte die eine Polizeiärztin. Als Konsequenz kündigte ihr das Land - das hat nun ein Nachspiel vor dem Landesarbeitsgericht.

Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild

Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg muss sich heute (9.00 Uhr) mit der Kündigung einer Polizeiärztin wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik befassen. Unter ihrem Namen hatte sie nach Angaben des Gerichts eine Kleinanzeige in einer kostenlosen Sonntagszeitung veröffentlicht, die überschrieben war mit „Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz“. Unter anderem ist zudem von „Zwangsimpfung“ die Rede und es gibt einen Verweis auf eine Demonstration vor dem Bundestag gegen das Infektionsschutzgesetz.

Das Land Baden-Württemberg habe die ordentliche Kündigung vor allem mit mangelnder Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet (Az: 10 Sa 66/21). Zudem habe sie arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. „Zu den Treuepflichten gehöre es, den Staat, die Verfassung und staatliche Organe nicht verächtlich zu machen. Die Überzeugung der Klägerin sei nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Klägerin sieht das anders. Sie sei der Auffassung, dass ihr außerdienstliches Eintreten für die Wahrung der Grundrechte keine Verletzung ihrer Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber sei.

Der Deutschen Presse-Agentur teilte Anette Franz aus Lahr (Ortenaukreis) mit, sie stehe wie die deutsche Polizei für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Mit ihrer Anzeige habe sie „anscheinend hellseherische Fähigkeiten“ gehabt: Sie verwies unter anderem auf die geplante Impfpflicht und darauf, dass Quarantäneverweigerer zwangsweise untergebracht wurden. In ihrer Anzeige war auch von „Gefängnis“ die Rede.

Das Arbeitsgericht Freiburg war allerdings der Argumentation des Landes gefolgt und hatte die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Die Frau habe mit dem Begriff „Ermächtigungsgesetz“ bewusst auf das nationalsozialistische Ermächtigungsgesetz von 1933 Bezug genommen und damit Staatsorgane abgewertet. Dagegen hat die Klägerin Berufung eingelegt, nun wird in Freiburg verhandelt. Ein Sprecher des Gerichts ging davon aus, dass noch am Mittwoch ein Urteil ergeht.

Das Land hatte der Polizeiärztin im vergangenen Sommer auch fristlos gekündigt, weil sie laut Gericht unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll. Diese Kündigung wird am 31. März vor dem Arbeitsgericht Freiburg verhandelt. Wenn die erste Kündigung aber wirksam ist, ist die zweite dem Sprecher zufolge ohne Bedeutung.

© dpa-infocom, dpa:220201-99-934505/2

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Erstellt:
2. Februar 2022, 03:00 Uhr

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