AfD betrachtet unangemeldete Proteste als rechtskonform

dpa/lsw Stuttgart. Die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag sieht die unangemeldeten Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen nicht als rechtswidrig an. „Jeder Bürger hat das Recht, sich hier zu versammeln, auch unangemeldet sich zu versammeln“, sagte Fraktionschef Bernd Gögel am Donnerstag in Stuttgart. Im Grundgesetz stehe nichts von einer Anmeldung. „Wo sind die gesetzeswidrig?“

Bernd Gögel, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Bernd Gögel, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Zu Wochenbeginn haben in Baden-Württemberg so viele Menschen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen demonstriert wie an keinem anderen Tag zuvor. Nach Angaben des Innenministeriums sind am Montag mehr als 50 000 Menschen auf die Straße gegangen, darunter vor allem Gegner einer derzeit diskutierten Impfpflicht und Kritiker der Einschränkungen durch die Corona-Politik. Die meisten Demonstrationen seien nicht angemeldet gewesen, sie seien aber weitgehend friedlich verlaufen, hieß es. Zahlreiche Städte haben unangemeldete Proteste, die auch als „Spaziergänge“ bekannt geworden sind, untersagt.

„Wir sind mündige Bürger. 60 Jahre hat man uns eingebläut, wir sollen diese Mündigkeit artikulieren“, sagte der Abgeordnete Emil Sänze, der dem rechten Flügel der Partei zugeordnet wird. Die sogenannten Spaziergänge seien der Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik. „Dass sich das Volk entlädt über solche Spaziergänge, das ist doch normal. Und ich bin stolz darauf, dass die Leute das tun und ihren Anspruch auf Mündigkeit auch in die Hand nehmen.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Anton Baron, sprach von einer „wirklichen Grauzone“. „Es ist keine offizielle Versammlung, sondern es ist ein Spaziergang, lose, und deshalb fällt das nicht unter das Versammlungsrecht, meiner Auffassung nach.“

Aus Sicht des Innenministeriums stellen die unangemeldete Corona-Proteste jedoch einen klaren Verstoß gegen das Versammlungsrecht dar. Wenn über Messengerdienste oder Flugblätter dazu aufgerufen werde, müsse das angemeldet werden, sagte ein Sprecher.

Nach Erkenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) versuchen Teile der AfD in Baden-Württemberg, bei diesen Protesten neue Anhänger zu gewinnen. „Im Rahmen der Demonstrationen versuchen die extremistischen AfD-Teilstrukturen neue Zielgruppen zu erschließen und für die eigene Agenda zu werben“, teilte das Innenministerium vor kurzem mit.

© dpa-infocom, dpa:220113-99-694261/2

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Erstellt:
13. Januar 2022, 12:34 Uhr

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