Baden-Württemberg

AfD-Landeschef nennt Urteil zur Beobachtung „absurd“

Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die Südwest-AfD. Zu Recht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat. Die Partei selbst sieht das komplett anders.

AfD-Landeschef Markus Frohnmaier

© dpa/Bernd Weißbrod

AfD-Landeschef Markus Frohnmaier

Von red/dpa/lsw

Der Landeschef der Südwest-AfD hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz scharf kritisiert. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei „nur noch absurd“, sagte Markus Frohnmaier der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Die AfD ist so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat“, so Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde.

„Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund“, sagte der Landeschef. Er und viele andere Parteifunktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. „Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen werden“, kritisierte Frohnmaier.

AfD Beobachtungsobjekt „im Phänomenbereich Rechtsextremismus“

Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg den AfD-Landesverband bis auf weiteres als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Eine Beschwerde der Partei gegen diese Einstufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim im Eilverfahren zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt „im Phänomenbereich Rechtsextremismus“ erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren zurückwies. Diese Entscheidung bestätigte der VGH. Das Hauptsacheverfahren ist nach Angaben einer Sprecherin weiter am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig und ruht derzeit. Ob es wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch unklar. Das müsste eine der beiden Parteien beantragen. AfD-Landeschef Markus Frohmaier sagte, man prüfe das.

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Erstellt:
13. November 2024, 11:14 Uhr
Aktualisiert:
13. November 2024, 17:44 Uhr

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