AfD-Mann zieht gegen „Lockdown für Ungeimpfte“ vor Gericht

dpa/lsw Stuttgart. Die AfD wirbt kurz vor der Bundestagswahl um die Stimmen der Impfgegner im Land. Der Landesverband hofft auf ein gutes Ergebnis bei der Wahl. Wird es zu gut, könnte es aber Ärger geben.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Ruben Rupp nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/archivbild

Der AfD-Landtagsabgeordnete Ruben Rupp nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/archivbild

Die AfD-Landtagsfraktion will die Einschränkungen für Ungeimpfte in der Corona-Pandemie juristisch anfechten. Der Abgeordnete und Fraktionsvize Ruben Rupp werde als Betroffener beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Normenkontrollklage einreichen, kündigte Fraktionschef Bernd Gögel am Montag in Stuttgart an. Rupp beklagte einen „Lockdown für Ungeimpfte“, den „Impfzwang durch die Hintertür“ und die Spaltung in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Er sei selbst nicht geimpft, da die Kosten und Risiken einer Impfung den Nutzen aus seiner Sicht überwögen. Er sei 31 und kerngesund, das Risiko einer schweren Erkrankung sei sehr gering. Auf einen Platz auf der Intensivstation wolle er dennoch nicht verzichten, sagte er auf Nachfrage.

Die AfD peilt nach Umfragen bei der Bundestagswahl ungefähr das gleiche Ergebnis an wie vor vier Jahren. Damals kam sie im Bund auf 12,6 Prozent. Im Südwesten dürfte für die AfD mit Spitzenkandidatin und Landeschefin Alice Weidel (42) ein ähnliches Resultat drin sein. In Umfragen liegt sie derzeit zwischen elf und zwölf Prozent.

Allerdings stehen diesmal nur zwölf Personen auf der Landesliste für die Bundestagswahl - erzielt die AfD mehr Mandate, würden die zusätzlichen Stimmen der Wähler verfallen. Das würde auch bedeuten, dass bei Tod oder Rücktritt von Parlamentariern niemand nachrücken würde. Laut der Plattform mandatsrechner.de könnte die AfD im Südwesten auf mehr als zwölf Sitze kommen. „Es wäre natürlich ärgerlich, wenn wir mit der Liste nicht hinkämen“, räumte ein Sprecher des Landesvorstands ein. Er verwies auf rechtliche Hintergründe im Parteienrecht, man habe bei der Aufstellung der Landesliste auf Nummer sicher gehen wollen. Er gehe aber davon aus, dass die zwölf Sitze ausreichten.

Geht man von der gesetzlichen Normgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten aus, entsprächen 1,3 Prozent der Stimmen einem Mandat, sagte der AfD-Sprecher. Allerdings sitzen aufgrund von Überhangs- und Ausgleichsmandaten deutlich mehr Abgeordnete im Parlament. Wenn wirklich am Ende Stimmen unter den Tisch fielen, sei die Hölle im Landesverband los, sagt einer aus gut informierten Parteikreisen, der nicht genannt werden will. Derzeit umfasst die baden-württembergische Landesgruppe der AfD im Bundestag elf Abgeordnete.

Er sehe das Risiko, sagte Fraktionschef Gögel am Montag zur Frage nach Mandaten, die möglicherweise verschenkt werden. „Aber kommentieren können wir das erst am Sonntagabend. Dann können wir diskutieren, was wir hätten alles besser machen können.“ Der Landesverband habe bei der Aufstellung der Landesliste unverschuldet kurzfristig auf Briefwahl umstellen müssen, weil keine Halle für einen Mitgliederparteitag gefunden werden konnte. Und eine Briefwahl sei eben komplex. „Der Time-Slot war dann zu Ende“, sagte Gögel. „Dann musste man notgedrungen mit zwölf Kandidaten in diese Listenwahl gehen.“

Von so einem Fall einer zu kurzen Landesliste habe er noch nicht gehört, sagt der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider. Eine Abkehr von Wählern, die glaubten, ihre Stimme für die AfD sei nun verschenkt, hält er aber für unwahrscheinlich. Wer jetzt noch für die AfD stimme, sei überzeugter Wähler, viele Protestwähler seien bereits zu anderen Parteien zurückgewandert. „Überzeugte lassen sich nicht abschrecken von sowas, die sind mit allem unzufrieden.“

© dpa-infocom, dpa:210920-99-287139/3

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Erstellt:
20. September 2021, 11:36 Uhr

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