AfD steckt Niederlage im Streit um Hausordnung ein

dpa/lsw Stuttgart. Im Streit um die Hausordnung des Landtages muss die AfD-Fraktion eine erste juristische Niederlage hinnehmen. In einem Organstreitverfahren hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig zurückzuweisen. Die AfD beanstandet die Neuregelung der Zutrittsberechtigung von Beschäftigten der Abgeordneten und Fraktionen zu den Gebäuden des Landtags. Diese komme einer Vorselektion der Mitarbeiter durch die Landtagsverwaltung gleich, argumentiert die Fraktion. Bislang habe ein polizeiliches Führungszeugnis dafür ausgereicht. (1 GR 69/21)

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal des Landgerichts in Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal des Landgerichts in Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Die Vorschriften sehen vor, dass Beschäftigten zunächst nur Zutritt zu dem Haus der Abgeordneten gewährt wird, in dem ihr Arbeitgeber untergebracht ist. Ein erweiterter Zugang hängt von einer Zulassungsprüfung durch das Landeskriminalamt ab. Wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Mitarbeiter bestehen oder wenn sie die Überprüfung ablehnen, werden erweiterte Zutrittsrechte untersagt.

Allerdings seien sechs Antragsteller inzwischen aus dem Landtag ausgeschieden, erklärte das Gericht in einer Mitteilung am Montag. „Die übrigen Abgeordneten haben die Dringlichkeit der Sache nicht hinreichend substantiiert dargelegt.“ Sie hätten unter anderem nicht ausreichend vorgetragen, dass sie die Einstellung neuer Mitarbeiter beabsichtigten. Auch die laut Fraktion drohenden schweren Nachteile seien in der Begründung nicht deutlich geworden. „Wann mit einer Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht absehen“, teile das Gericht weiter mit.

© dpa-infocom, dpa:210628-99-170707/3

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Erstellt:
28. Juni 2021, 10:25 Uhr

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