Wenn das erwachsene Kind erkrankt ist: „Als Eltern ist man hilflos“
Was tun, wenn das erwachsene Kind erkrankt ist, aber die Einsicht dazu fehlt und daher keine Behandlung möglich ist? Die Mediziner geben wegen der ärztlichen Schweigepflicht keine Auskunft und versuchen darüber hinaus, ein Vertrauensverhältnis zu den Patienten aufzubauen.
Von Simone Schneider-SeebeckRems-Murr. In den meisten Fällen kann das sicher jeder unterschreiben – Eltern lieben ihre Kinder und wollen nur das Beste für sie. Solange das Kind nicht volljährig ist, können Eltern beispielsweise auch gegen den Willen des Kindes verfügen, dass es bei Erkrankungen behandelt wird. Doch wie sieht es aus, wenn das Kind seinen 18. Geburtstag erreicht hat? Grundsätzlich ...