Urteil

Amazon Prime Preiserhöhung: Was Kunden wissen müssen

Millionen Amazon-Prime-Kunden könnten zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen: Ein Gericht hat die Preiserhöhungsklausel für unwirksam erklärt. Eine Sammelklage soll nun Rückerstattungen sichern. Wer betroffen ist und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen könnten, erfahren Sie hier.

Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage, um Beiträge von Amazon zurückzufordern.

© Fabio Principe/Shutterstock

Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage, um Beiträge von Amazon zurückzufordern.

Von Katrin Jokic

Im Herbst 2022 sorgte Amazon mit einer deutlichen Preiserhöhung seines Prime-Mitgliedsprogramms für Kritik. Während die monatlichen Kosten von 7,99 Euro auf 8,99 Euro stiegen, erhöhte sich der Jahrespreis sogar um 30 Prozent von 69 Euro auf 89,90 Euro. Begründet wurde die Maßnahme mit allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere durch Inflation. Allerdings wurde dabei keine ausdrückliche Zustimmung der Kunden eingeholt, was nun juristische Folgen hat.

Gericht erklärt Preiserhöhungsklausel für unwirksam

Das Landgericht Düsseldorf hat die Preiserhöhungsklausel in Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Nach Ansicht der Richter war die Regelung, die Amazon einseitige Preisanpassungen ermöglichte, rechtlich nicht zulässig. Insbesondere bemängelten sie die fehlende Zustimmung der Kunden zu den höheren Kosten. Amazon hingegen argumentiert, die Preisanpassung sei rechtmäßig erfolgt und die Kunden seien transparent informiert worden. Das Unternehmen prüft derzeit, ob es gegen das Urteil in Berufung geht.

Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale NRW plant nun eine Sammelklage, um zu viel gezahlte Beiträge von Amazon zurückzufordern. Betroffen sind Kunden, die bereits vor der Preiserhöhung ein Prime-Abo hatten und dieses weiterhin nutzen. Laut Verbraucherzentrale könnten Nutzer mit jährlicher Zahlung bis zu 62,70 Euro und bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro zu viel gezahlt haben. Insgesamt könnten Rückerstattungen für Amazon einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen.

Bedeutung für Abonnenten

Kunden können sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW informieren und für den Newsletter anmelden, um über die nächsten Schritte benachrichtigt zu werden. Eine direkte Anmeldung zur Sammelklage ist derzeit noch nicht möglich. Falls die Klage Erfolg hat, würden betroffene Kunden automatisch ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten.

Hintergrund: Einseitige Preiserhöhungen in der Kritik

Der Fall Amazon ist nicht der erste Rechtsstreit um einseitige Preisanpassungen. Auch andere Anbieter wie Netflix oder Spotify gerieten bereits in Konflikt mit Verbraucherschützern. Die Gerichte betonten mehrfach, dass Preiserhöhungen nur mit der Zustimmung der Kunden umgesetzt werden dürfen.

Ob Amazon künftig Anpassungen bei seinen AGB vornimmt oder rechtliche Schritte gegen das Urteil einleitet, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Verbraucherzentrale einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen unzulässige Preiserhöhungen gesetzt hat.

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Erstellt:
17. Januar 2025, 11:30 Uhr

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