Amtsgericht Backnang verurteilt 48-Jährigen mit gefälschtem Führerschein
In 36 Fällen ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: 48-Jähriger wird zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

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Amtsgericht Backnang verurteilt Mann aus einer Umlandgemeinde. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe
Von Jutta Rieger-Ehrmann
Backnang. Ein 48-Jähriger aus einer Umlandgemeinde ist jetzt vom Amtsgericht Backnang zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der Grund: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in 36 Fällen und fahrlässiges Fahren eines Elektrorollers ohne Versicherungsschutz. Der Verurteilte lebt seit ungefähr zehn Jahren in Deutschland.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Anfang des Jahres in 36 Fällen mit einem gefälschten Führerschein gefahren zu sein und Essen an Schulen und Kitas ausgeliefert zu haben. Des Weiteren soll er mit einem elektrischen Kleinfahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen sein. Dass er bis zu den fraglichen Vorfällen für eine Schulküche als Fahrer gearbeitet hat, bestätigte sein ehemaliger Arbeitgeber, der als Zeuge geladen war. Auch der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, sagte zur Sache und zu seinen persönlichen Verhältnissen aus. Er war dabei jedoch kaum zu bremsen, sodass es nicht nur für die Dolmetscherin, sondern auch für Richter und Staatsanwalt schwierig war, den Ausführungen zu folgen.
Auf dem Weg nach Deutschland in Griechenland die Fahrprüfung gemacht
Der 48-Jährige behauptete, nichts von dem gefälschten Führerschein gewusst zu haben. Er habe auf seinem Weg nach Deutschland in Griechenland die Fahrprüfung gemacht. Gleichwohl spreche die Machart der Karte und die Tatsache, dass der Angeklagte schon 2016 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war, gegen diese Darstellung, so der Richter. Darüber hinaus wurde der Führerschein in Griechenland erst 2013 ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich jedoch schon in Deutschland.
Der Angeklagte ist verheiratet und hat einen Sohn. Nach seinem Diplom als Jurist arbeitete er unter anderem in einer Bäckerei. 2013 beantragte er in Deutschland Asyl und lebt seither mit Duldungsstatus in Süddeutschland. Aufgrund einer Erkrankung kann er nicht mehr körperlich schwer arbeiten, möchte aber den Führerschein nachmachen, um wieder als Fahrer tätig zu sein.
Daraus wird allerdings vorerst nichts werden, denn aufgrund seiner diversen Vorstrafen, darunter einer einschlägigen, sowie seiner widersprüchlichen Aussagen und wegen seiner mangelnden Einsicht, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer betonte, wurde eine Sperre für die Erlangung einer Fahrerlaubnis von neun Monaten verhängt.
Zur Aufsicht und Hilfestellung wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Da es sich um seine erste Haftstrafe handle, könne diese zur Bewährung ausgesetzt werden, erklärte der Richter in seiner Begründung. Er sprach jedoch die eindringliche Warnung aus, dass ein Bewährungsbruch entweder zu Gefängnis oder Abschiebung führen würde. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.