Anfechtung der Betriebsratswahl

Stuttgart (dpa). Das Arbeitsgericht Stuttgart will im April über die Anfechtung der Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter am Donnerstag an. Knackpunkt in dem hochkomplexen Verfahren ist die Frage, wie mit mehreren entfernten Betriebsteilen bei dem Urnengang für das Gremium der Stuttgarter Zentrale umgegangen worden ist. Ein Gütetermin im vergangenen Jahr blieb ohne Ergebnis (AZ: 21 BV 62/18).

Unter anderem ging es um die Betriebsteile im badischen Gernsbach mit 21 Beschäftigten und die Vertretung des Konzerns in Berlin mit 31 Mitarbeitern. Für diese Betriebsteile hätte, soweit es sich um betriebsratsfähige Einheiten handele, unter Umständen ein eigener Betriebsrat gewählt werden müssen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Mehrere Daimler-Beschäftigte hatten die im März 2018 abgehaltene Wahl angefochten.

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Erstellt:
15. Februar 2019, 03:04 Uhr

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