Angeklagter bestreitet die Tat

Vor dem Stuttgarter Landgericht muss sich ein 51-Jähriger wegen einer Messerattacke in Schorndorf verantworten. Es bestehen Zweifel an seiner psychischen Gesundheit.

Foto: A. Becher

© Alexander Becher

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Von Bernd S. Winckler

SCHORNDORF/STUTTGART. Eine zuerst verbale Auseinandersetzung zwischen zwei Männern unweit des Schorndorfer Bahnhofs endete mit Stichverletzungen im Bauchbereich eines Opfers. Mit dem Vorfall, der sich jedoch bereits vor mehr als drei Jahren abspielte, befasst sich jetzt die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht.

9. April 2017, nachts um 1.30 Uhr: Dem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Bereich des Schorndorfer Bahnhofs (Rosenstraße) an einem Döner-Imbiss zunächst mit einem anderen dort beschäftigten Mann in Streit geraten zu sein. Schließlich habe der Beschuldigte ein Messer gezückt und dieses seinem Gegenüber in den Bauch gestoßen. Die Folge: ein zentimetertiefer Stich in der Bauchdecke des Kontrahenten, der dabei erhebliche Schmerzen erlitten habe.

Der Fall war bereits am Schorndorfer Amtsgericht als gefährliche Körperverletzung verhandelt und im Juli vergangenen Jahres mit einem Urteil abgeschlossen worden, das ein Jahr und zwei Monaten für den 51-Jährigen vorsah. Erst in der Berufung zum Stuttgarter Landgericht hatten die Juristen festgestellt, dass eigentlich nicht der Amtsrichter, sondern gleich das Landgericht zuständig sei, weil der Angeklagte infolge einer möglichen psychischen Störung nur beschränkt schuldfähig sei und in eine stationäre Therapie eingewiesen werden muss. Daher wurde der Schorndorfer Schuldspruch aufgehoben und der Fall jetzt neu aufgerollt.

Anscheinend hatten die Richter mit der Annahme einer psychischen Beeinträchtigung ein gutes Gespür bewiesen, denn der 51-Jährige macht es jetzt in seinem neuen Verfahren vor der 17. Großen Strafkammer den Juristen schwer. Beispielsweise fordert er lautstark, seinen Verteidiger auszutauschen, weil er kein Vertrauen zu ihm habe. Der Antrag wird zurückgewiesen. Dann schildert der Mann, dass er in der Untersuchungshaft misshandelt, beleidigt, erpresst und genötigt worden sei. Seitdem habe er am ganzen Körper Schmerzen. Zudem beteuert er, dass er in jener Nacht zum 9. April vor drei Jahren überhaupt nicht am vorgeworfenen Tatort gewesen sei. Er habe mit der Messerattacke rein gar nichts zu tun. Vielmehr soll das Opfer ihn schon längere Zeit zuvor immer wieder bedroht und beleidigt haben. Zur Tatzeit sei er zu Hause gewesen. Hingegen hat ihn der Verletzte als den Messertäter bezeichnet. Als Zeuge befragt, sagte das Opfer aus: „Ich gehe davon aus, dass er mich töten wollte.“

Für die Staatsanwaltschaft besteht bei dem Angeklagten infolge dessen psychischer Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit. Um diese Gefahr auszuschließen, müsse man ihn in einer geschlossenen Einrichtung zur Behandlung unterbringen. Derzeit befindet sich der 51-Jährige bereits in einem solchen Krankenhaus. Ob seine Unschuldsbeteuerung stimmt, wollen die Stuttgarter Richter mit der Vernehmung des Opfers und weiterer Zeugen feststellen. Auch eine psychiatrische Sachverständige wohnt dem Verfahren bei, um über den Zustand des Beschuldigten in einem Gutachten Auskunft zu erteilen. Nach drei weiteren Verhandlungstagen soll am 11. September das Urteil verkündet werden.

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Erstellt:
3. September 2020, 06:00 Uhr

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