Schweinfurt

Angeklagter in Dämonenprozess legt Revision ein

Der mutmaßliche „Guru“ einer umstrittenen Lebensgemeinschaft in Unterfranken soll sich an einem Mitglied schwer vergangen haben. Die gegen ihn verhängte Haftstrafe will er nicht akzeptieren.

War der Angeklagte zeitweise schuldunfähig? (Symbolbild)

© dpa/Arne Dedert

War der Angeklagte zeitweise schuldunfähig? (Symbolbild)

Von red/dpa/lby

Der Angeklagte im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und angebliche Dämonenaustreibung in einer Lebensgemeinschaft in Unterfranken hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt auf Anfrage mit.

Der 42-Jährige war am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zudem hatte die Kammer die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Dem Angeklagten, der als Führer der Gemeinschaft gilt, war vorgeworfen worden, einem Mitglied im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Eine 31 Jahre alte Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, trat im Prozess als Nebenklägerin auf.

Angst um Sohn

Neben der 31-Jährigen soll der Mann auch mehreren weiteren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation. Angst um seinen Sohn soll ihn zu den mutmaßlichen Gewalttaten motiviert haben.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte im Prozess gesagt, dass der 42-Jährige durch Drogen zeitweise in einem „Wahn“ gewesen sei, ab wann, ist jedoch unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidiger des Mannes hatten auf Freispruch plädiert.

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Erstellt:
15. November 2024, 11:42 Uhr

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