Anhörung zu Klimaschutzgesetz im Landtag
dpa/lsw Stuttgart. Solaranlagen auf Neubauten und Klimaneutralität bis 2040 - Grün-Schwarz hat viel vor. Bis es losgehen kann, muss das neue Klimaschutzgesetz noch durch den Landtag. Am Montag sind erstmal die Verbände dran.
Heute nehmen Experten das neue Klimaschutzgesetz der grün-schwarzen Landesregierung unter die Lupe. Vertreter verschiedener Organisationen wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Verband für Energie und Wasserwirtschaft sowie der Regionalverband Mittlerer Oberrhein sind bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Landtag dabei.
Die Novelle ist das erste große Gesetzesprojekt der Landesregierung, das im Koalitionsvertrag verankert ist. Die wichtigste Neuerung in dem Gesetz: Wer ein neues Haus bauen will, muss ab 1. Mai kommenden Jahres eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen. Zudem müssen Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 an bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Auch die Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgase soll im Gesetz verankert werden. Das Land soll nach den Plänen der Regierung bis 2040 klimaneutral werden.
Die Fraktionschefs von Grünen und CDU hatten am Freitag nach ihren Herbstklausuren bekräftigt, das Gesetz im Herbst zur zweiten Lesung in den Landtag einbringen zu wollen.
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