Landkreis Konstanz

Anklage fordert lebenslange Haft in Höri-Mordprozess

Vor mehr als fünf Jahren eskaliert ein Familienstreit, ein Mann stirbt. Die Staatsanwaltschaft sieht Mord, die Verteidigung plädiert für Körperverletzung mit Todesfolge. Und was sagt der Angeklagte?

Der 49 Jahre alte Deutsche soll sein Opfer im Frühsommer 2019 mit Schlägen ins Gesicht und gegen den Rumpf getötet haben.

© dpa/Silas Stein

Der 49 Jahre alte Deutsche soll sein Opfer im Frühsommer 2019 mit Schlägen ins Gesicht und gegen den Rumpf getötet haben.

Von red/dpa/lsw

Die Staatsanwaltschaft hat im Höri-Mordprozess um den Tod eines 51-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte aus Kleve in Nordrhein-Westfalen habe heimtückisch gehandelt, der Tötungsvorsatz sei im Verfahren nachgewiesen worden, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Angriff sei zielgerichtet und kontrolliert gewesen. 

Aus Habgier getötet?

Der 49 Jahre alte Deutsche soll sein Opfer im Frühsommer 2019 mit Schlägen ins Gesicht und gegen den Rumpf getötet haben. Die Tat soll sich im Haus des Mannes in Gaienhofen auf der Bodensee-Halbinsel Höri (Landkreis Konstanz) abgespielt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus Habgier getötet hat. 

Außergewöhnlich perfektionistisch habe der 49-Jährige die Leiche verschwinden lassen, so die Anklage. Fünf Jahre lang fehlte vom Halbbruder seiner Ex-Partnerin jede Spur. Der Angeklagte selbst hatte die Ermittler Ende des vergangenen Jahres überraschend zur Leiche geführt.

Mutmaßlicher Täter macht Familie des Opfers ein Angebot

Nach Ansicht des Verteidigers verleitete die Halbschwester des Getöteten seinen Mandanten zu der Tat, weil sie Angst um ihr Erbe gehabt habe. Das Opfer habe das Geld der gemeinsamen Mutter verprasst.

Die Tat bewertete der Jurist als Körperverletzung mit Todesfolge. Er forderte eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren und die Unterbringung im Maßregelvollzug wegen einer Suchterkrankung des Angeklagten.

Der 49-Jährige zeigte zu Prozessende Reue. „Ich kann mich bei der Familie nur entschuldigen“, sagte er in Richtung der Nebenklage, die die Tochter und Frau des Opfers vertrat. Nichts davon sei gewollt gewesen. Wenn die Tochter des Getöteten wissen wolle, wie alles abgelaufen sei: „Ich bin jederzeit bereit, zu erzählen.“ Das Urteil soll am 14. Februar fallen.

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Erstellt:
3. Februar 2025, 14:10 Uhr

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