Urteil in Nachbarschaftsstreit
Anklage legt Berufung ein
Ein Nachbarschaftsstreit im oberschwäbischen Weingarten landet vor dem Amtsgericht. Eine Familie wird verurteilt, weil sie ihre Nachbarn ausgespäht haben soll. Nun gibt es eine Berufung.
Von mmf/dpa/lsw
Nach dem Urteil in einem Ausspäh-Nachbarschaftsstreit vor dem Amtsgericht Ravensburg hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das teilte ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage mit.
Eine ganze Familie war am vergangenen Donnerstag zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihre Nachbarn über Jahre ausgespäht hat. Laut Urteil hörten sie Telefonate an und filmten ihre Nachbarn bei verschiedensten Gelegenheiten.
„Wir sind Christen“
Das Elternpaar und ihre beiden bereits erwachsenen Töchter aus dem oberschwäbischen Weingarten waren unter anderem wegen Stalkings in besonders schwerem Fall angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Nachstellung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vor und forderte eine Gefängnisstrafe.
Vor Gericht hatte sich die Familie gegen die Vorwürfe gewehrt und eine ganz andere Sicht der Dinge vertreten. Demnach gehörten ihre Nachbarn auf die Anklagebank und nicht sie. „Wir sind Christen und werden sehr verfolgt von unseren Nachbarn. So sieht der Sachverhalt aus“, hatte die Mutter zu Prozessende gesagt. Ob auch die Verteidigung in Berufung gegangen ist, war zunächst unklar.