Anschlag in Solingen
Annalena Baerbock fordert mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden
Wie konnte das geschehen? Nach dem Anschlag von Solingen wird über die mangelhafte Abschiebepraxis diskutiert. Die Außenministerin hält auch noch ein anderes Thema für wichtig.
Von reb/dpa
Außenministerin Annalena Baerbock hat nach dem Anschlag von Solingen auf mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden gedrängt. Die Grünen-Politikerin forderte, dass den Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung gegeben werden. Man müsse sich fragen, wie Sicherheitsbehörden in Zeiten von Social Media und Telekommunikation „die Informationen auch bekommen können“, wenn offensichtlich klar sei, „dass es Vorbereitungen von schlimmsten Verbrechen gibt“, sagte die Grünen-Politikerin Baerbock im RBB-Inforadio. Konkreter wurde sie allerdings nicht.
Das Thema ist in der Ampel-Koalition allerdings umstritten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant eine Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts für Wohnungsdurchsuchungen oder eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Doch diese Pläne lehnt die FDP ab.
Forderung nach mehr Abschiebungen
Nach dem Attentat von Solingen, mutmaßlich von einem syrischen IS-Anhänger verübt, wird auch über mehr Konsequenz bei Abschiebungen und die Ausweitung der Möglichkeiten dazu diskutiert. Baerbock sagte, darüber müsse man reden.
Im Fall von Syrien und Afghanistan argumentierte sie, dass bereits jetzt vereinzelt auch Abschiebungen dorthin möglich seien. „In Einzelfällen ist das dort möglich“, sagte sie. Es sei angesichts der dort herrschenden Regimes aber „offensichtlich nicht trivial“. Es sei zudem bereits Rechtslage, dass Straftäter und Gefährder keinen Schutzstatus bekämen oder ihn dann verlören und weggesperrt gehörten.
Baerbock wehrt sich gegen Kritik
Die Ministerin widersprach Kritikern, die ihr Ressort und die dort erstellten Lagebilder etwa zur Menschenrechts- und Sicherheitslage in Syrien und Afghanistan mit dafür verantwortlich machen, dass dorthin nicht in größerem Umfang abgeschoben wird. Das Auswärtige Amt sei nicht die Entscheidungsstelle für diese Fälle, sagte sie.
Ihr Amt beschreibe lediglich die Lage im Land anhand von Fakten, UN-Berichten und Informationen von Partnern. „Daran kann man sich orientieren als Gericht, daran kann man sich orientieren als Landesregierung. Niemand muss sich daran orientieren an den Fakten, die wir beschreiben.“