Antidiskriminierungsgesetz: Uneinigkeit unter Gewerkschaften
dpa/lsw Stuttgart. Bei ihrem Kampf gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz im Südwesten müssen die Polizeigewerkschaften ohne die Unterstützung von Verdi und der größten Lehrer-Vertretung auskommen. Verdi und die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) riefen am Freitag dazu auf, die Debatte um das von Grün-Schwarz geplante Gesetz zu versachlichen und begrüßten das Vorhaben der künftigen Regierung. Verdi-Landeschef Martin Gross sagte in einer gemeinsamen Erklärung mit der GEW-Landesvorsitzenden Monika Stein: „Viele Menschen erleben auch in Baden-Württemberg in ihrem Alltag leider jeden Tag Diskriminierungen. Dieses Gesetz soll sie wenigstens vor staatlicher Diskriminierung schützen, egal, wie selten diese ist.“

Verdi-Landeschef Martin Gross. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Stein ergänzte: „Diskriminierungserfahrungen sind immer schlimm, besonders massive Auswirkungen auf die Sicherheit der Menschen haben sie aber, wenn sie von staatlichen Stellen ausgehen.“ Deshalb begrüßte die GEW Gesetz „aus vollstem Herzen“. Klar müsse aber auch sein, dass die Sorgen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere der Polizistinnen und Polizisten, gehört werden müssten. „Und Erfahrungen aus anderen Bundesländern, gute und eventuell auch kritische, müssen bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigt werden“, erklärte Gross und Stein.
Zuvor hatten Grüne und CDU angekündigt, ein solches Gesetz zu erarbeiten. Es könnte sich nach dem bundesweit bislang einzigen entsprechenden Landesgesetz von Berlin ausrichten und soll Benachteiligungen wegen der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern. Nach Überzeugung der Polizeigewerkschaften führt das geplante Gesetz dagegen zu „pauschalisierten Vorverdächtigungen“ von allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Vor allem der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, will ein solches Gesetz nicht einfach so hinnehmen. Er will auch den gesamten Beamtenbund mobilisieren und zur Not vor Gericht ziehen.
Das von der rot-rot-grünen Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz ist seit Juni 2020 in Kraft. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen. Das Gesetz sorgte bundesweit für Wirbel. Eine breite Front von Kritikern - darunter damals auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) - wandte ein, es stelle insbesondere Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere deren Arbeit - was der Senat zurückwies.
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