Steigende Zusatzbeiträge

Arbeitnehmer werden 2025 spürbar mehr zur Kasse gebeten

Zum kommenden Jahr erhöhen die meisten Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge - zum Teil um mehr als das Doppelte. Beschäftigte kann das mehrere hundert Euro im Jahr kosten, sofern sie nicht wechseln.

Schlechte Nachrichten: Im kommenden Jahr dürfte die finanzielle Belastung für die meisten gesetzlich Versicherten noch mal deutlich steigen.

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Schlechte Nachrichten: Im kommenden Jahr dürfte die finanzielle Belastung für die meisten gesetzlich Versicherten noch mal deutlich steigen.

Von dpa/Markus Brauer

Schon in diesem Jahr fühlt sich mehr als jeder Dritte gesetzlich Versicherte (36 Prozent) durch die Beiträge seiner Krankenversicherung finanziell belastet. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag des Ratgeberportals „Finanztip“.

Die schlechte Nachricht vornweg: Im kommenden Jahr dürfte die Belastung für die meisten gesetzlich Versicherten deutlich größer ausfallen. Der Grund: Die individuellen Zusatzbeiträge der Kassen steigen 2025 offenbar noch stärker, als vom Bundesgesundheitsministerium prognostiziert.

Krise der #GKVFinanzierung: Rekordzusatzbeiträge für 2025! Milliardendefizite durch aufgezehrte Reserven & explodierende Kosten. Ohne eine nachhaltig wirkende Finanzreform bekommen wir steigende Beiträge nicht in den Griff. #WasFehltZahlstDU#Reformdruckhttps://t.co/PZZn0CpkLN — BKK Dachverband e.V. (@BKKDV) December 20, 2024

Happige Zuschläge bei Zusatzbeiträgen

  • Die Behörde war im Schnitt von einem Anstieg um 0,8 Prozentpunkte von 1,7 auf 2,5 Prozent ausgegangen. Nachdem die ersten Kassen ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt gegeben haben, wird aber klar: Viele Kassen reißen sowohl die angekündigte Anhebung als auch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei weitem.
  • „Finanztip“ hat sich die bereits veröffentlichten Zahlen der 35 bundesweit tätigen, gesetzlichen Krankenkassen angeschaut: Bisheriger Spitzenreiter beim Zusatzbeitrag ist die Knappschaft, die ab dem kommenden Jahr zum allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent zusätzlich 4,40 Prozent verlangt. Das bedeutet einen Anstieg zum Vorjahr von 1,70 Prozentpunkten.
  • Noch mehr Steigerung gibt es bei der BKK Melitta HMR, die den Zusatzbeitrag sogar um 1,90 Prozentpunkte auf dann 3,50 Prozent anhebt.
  • Auch die BIG direkt gesund erhöht den Zusatzbeitrag 2025 mit 1,74 Prozentpunkten auf 3,39 Prozent deutlich.

Mehrbelastung für Beschäftigte kann mehrere hundert Euro betragen

  • Zwar teilen sich Beschäftigte die Beiträge mit ihrem Arbeitgeber. Bei alleinstehenden Versicherten (keine Kinder, Lohnsteuerklasse 1) bei der BKK Melitta HMR landen bei einem Bruttomonatslohn von 4000 Euro nach der Anhebung laut „Finanztip“-Berechnungen aber dennoch jeden Monat rund 26 Euro weniger im Geldbeutel. Das entspricht einer Mehrbelastung von etwa 313 Euro pro Jahr.
  • Versicherte der Knappschaft verzichten zusätzlich zu dem bisher schon stolzen Zusatzbeitrag auf immerhin rund 23 Euro pro Monat oder 276 Euro im Jahr. Rentner trifft die Anpassung besonders hart: Sie müssen die Mehrbelastung alleine tragen.
  • Auch die BKK DürrkoppAdler (3,88 Prozent), die IKK Classic (3,40 Prozent), die Barmer (3,29 Prozent) die IKK Südwest (3,25 Prozent), die Salus BKK (2,99 Prozent), die Energie-BKK (2,98 Prozent), die R+V BKK (2,96 Prozent), die SBK (2,90 Prozent), die BKK Provita (2,89 Prozent), die DAK (2,80 Prozent) und die AOK NW (2,79 Prozent) übersteigen den prognostizierten Durchschnittssatz von 2,5 Prozent deutlich.
  • Unter den 16 Krankenkassen mit den bislang höchsten Steigerungen bleiben einzig die Audi BKK (2,40 Prozent) und die TK (2,45 Prozent) im kommenden Jahr unter diesem Schätzwert.

Bei Beitragsanhebung: Sonderkündigungsrecht

Aber jetzt die gute Nachricht: Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich eine günstigere Kasse suchen.

Der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 1/2025) zufolge reicht der Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse aus, um bei der bisherigen auszusteigen. Eine gesonderte Kündigung ist nicht nötig.

Die neue Kasse nimmt im Anschluss Kontakt mit der bisherigen auf und teilt Versicherten den Beginn der Mitgliedschaft mit. Ist alles geschafft, sollte der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden.

Finanziellen Vorteil bei Wechsel nicht überbetonen

Welche der bundesweit tätigen Kassen im kommenden Jahr die günstigsten Preise bieten, ist derzeit nicht klar. Denn noch haben nicht alle Anbieter ihre Zusatzbeiträge für 2025 veröffentlicht. „Finanztest“ empfiehlt aber ohnehin nicht, den finanziellen Vorteil bei einem Wechsel zu überhöhen.

Prüfen sollten gesetzlich Versicherte zuvor auch, inwiefern sich Extraleistungen, Service und Erreichbarkeit der Kassen unterscheiden. Auch das sind wichtige Faktoren bei der Auswahl der Kasse.

Für die Umfrage zur finanziellen Belastung durch die Krankenkassenbeiträge hat das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag von Finanztip zwischen dem 13 und dem 16. Dezember mehr als 1000 Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren befragt.

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Erstellt:
23. Dezember 2024, 12:30 Uhr

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