Arzneimittel: Jetzt Befreiungsantrag für 2019 stellen

Berlin (StN). Wer bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit ist, sollte jetzt einen neuen Befreiungsantrag für das Kalenderjahr 2019 bei der Krankenkasse stellen. Dazu rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen wie beispielsweise eine monatliche Rente haben und regelmäßig Zuzahlungen – etwa auf ärztlich verordnete Medikamente gegen chronische Krankheiten – erwarten. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge zur Anwendung kommen. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent, während Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag immer zuzahlungsbefreit sind. Auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2019 ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird.

Eine schon zum Jahresbeginn 2019 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann in Apotheken und bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine Erleichterung sein: Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

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Erstellt:
8. Januar 2019, 03:14 Uhr

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