Auch Corona-Verordnung für Sport angepasst
dpa/lsw Stuttgart. Im Zuge der am Mittwoch beschlossenen neuen Corona-Verordnung sind in Baden-Württemberg auch die Regeln für den Sport angepasst worden. Das System der Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe gilt demnach auch für die Sportausübung. Über die ab sofort geltenden Änderungen informierte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in einer Mitteilung am Donnerstag in Stuttgart.
In der Basisstufe ist Sport im Freien demnach unbeschränkt möglich, in geschlossenen Räumen gilt für alle Beteiligten die 3G-Regelung. In der Warnstufe ist auch Sport im Freien nur für negativ Getestete, für Genesene oder für Geimpfte möglich. Der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen ist nicht-immunisierten Personen dann nur nach Vorlage eines PCR-Tests gestattet. In der Alarmstufe ist Sport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte oder genesene Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche sind von dieser 2G-Regelung ausgenommen.
Für die Zuschauer bei Wettkämpfen gelten die Regelungen in den jeweiligen Stufen ähnlich. Lediglich im Freien ist hier bereits in der Basisstufe ab 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder bei der Nichteinhaltung des Mindestabstandes die 3G-Regelung vorgesehen.
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