Auch die Umwelthilfe scheitert mit Klage zur Gäubahn

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart gibt es keine Vorgaben zur Dauer der Unterbrechung der Bahnstrecke.

Noch rollen die Züge der Gäubahn durch die Stuttgarter Halbhöhe. Im April 2026 könnte damit Schluss sein.

© dpa/Bernd Weißbrod

Noch rollen die Züge der Gäubahn durch die Stuttgarter Halbhöhe. Im April 2026 könnte damit Schluss sein.

Von Christian Milankovic

Stuttgart - Nach dem Landesnaturschutzverband (LNV) am Mittwoch ist am Donnerstag auch der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage (AZ: 8 K 6924/23) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die geplante Unterbrechung der Gäubahnstrecke in Stuttgart gescheitert. Die 8. Kammer unter Vorsitz von Richterin Kerstin Wilke hat die Klage als zwar zulässig, aber unbegründet abgewiesen. Die Berufung ist nicht zugelassen. Der DUH-Chef Jürgen Resch kündigte nach der Urteilsverkündung an, gleichwohl diesen weiteren juristischen Weg beschreiten zu wollen.

Am Ende ging es schneller als gedacht. Das Gericht hatte für die Klagen von LNV und DUH drei Verhandlungstage angesetzt, die am Mittwoch begonnene Sitzung aber bereits kurz vor Donnerstagmittag beendet. Am Nachmittag verkündete Wilke das Urteil. Die DUH wollte erreichen, dass die beklagte Behörde, das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), der Deutschen Bahn die Kappung der Gäubahnstrecke zwischen dem Haupt- und dem Nordbahnhof untersagt, die für April 2026 vorgesehen ist. Zum einen sei dieser Eingriff wegen eines geänderten Bauverfahrens nicht mehr notwendig, und zum anderen sei eine alternative Streckenführung für die Züge der Gäubahn aus dem Schwarzwald, aus der Schweiz und vom Bodensee noch nicht in trockenen Tüchern.

Die Baugenehmigung, der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, gebe eine Unterbrechung auf unbestimmte Zeit nicht vor, daher müsse das Eba einschreiten, argumentierten DUH-Anwalt Remo Klinger und der DUH-Chef Jürgen Resch. Das Gericht machte sich durch Verlesen ganzer Passagen aus den Genehmigungsunterlagen auf die Suche nach einer Textstelle, die Hinweise auf die Dauer der Unterbrechung geben würde. „Lässt sich da aus den Planfeststellungsunterlagen etwas herleiten?“, fragte Richterin Juliane Hettche und begründete die ausführliche Exegese. Das Gericht stellte fest, die Dokumente enthielten „entgegen der Ansicht des Klägers keine Hinweise darauf, dass nur von einer wenige Monate andauernden Abbindung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof ausgegangen und dieser Inhalt auch bestandskräftig planfestgestellt wurde“.

Jürgen Resch erinnerte an die Sorgen entlang der Strecke, für eine unbestimmte Zeit die umsteigefreie Verbindung zum Stuttgarter Hauptbahnhof zu verlieren. Aktuell hätten abermals die Oberbürgermeister der von der Kappung betroffenen Städte an die Politik appelliert, eine andere Lösung zu finden. Der DUH-Chef verwies auf eigene Gespräche mit Vertretern der Schweizerischen Bundesbahnen, wonach die Eidgenossen den Weiterbetrieb internationaler Züge infrage stellten, wenn die über einen längeren Zeitraum bloß bis in den Bahnhof in Stuttgart-Vaihingen fahren könnten, wie es das Interimskonzept der DB vorsieht.

Die Vorsitzende Richterin stellte die Befürchtungen entlang der Strecke nicht in Abrede, man könne diese nachvollziehen. „Aber wir befassen uns hier mit einer rechtlichen, eingegrenzten Frage.“ Das verengte sich auf den Ansatzpunkt, den das Eba haben könnte, in die geplanten Abläufe einzugreifen. „Es bräuchte eine vollstreckbare Regelung, auf deren Einhaltung wir drängen könnten“, sagte Patrick Runge, der Vertreter der Behörde. Eine solche gebe es nicht. „Wir haben keine Einfalltore für das, was sie fordern“, sagte er an die Adresse der Kläger.

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Erstellt:
13. Februar 2025, 22:06 Uhr
Aktualisiert:
14. Februar 2025, 22:02 Uhr

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