Zukunftssicherung von Mercedes

Auf was Mercedes-Mitarbeiter nun verzichten müssen

Einsparungen bei den Personalkosten sollen Mercedes wettbewerbsfähiger machen. Im Gegenzug verlängert der Konzern die Vereinbarung über die Jobs bis Ende 2034. Wir erklären, worauf sich die Beschäftigten einstellen müssen.

91 000 Tarifbeschäftigte arbeiten in Deutschland für Mercedes. Ihre Jobs werden länger abgesichert  – dafür steigen die Vergütungen langsamer.

© dpa/Sebastian Gollnow

91 000 Tarifbeschäftigte arbeiten in Deutschland für Mercedes. Ihre Jobs werden länger abgesichert – dafür steigen die Vergütungen langsamer.

Von Klaus Köster

Vorstand und Betriebsrat von Mercedes-Benz haben sich auf ein Sparprogramm geeinigt, um absehbare Erhöhungen der Personalkosten zu dämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere gegenüber der kostengünstigen Konkurrenz aus China zu erhöhen. Mercedes spiele in der automobilen Champions League und habe die richtigen Produkte, erklärte Konzernchef Ola Källenius in einer Videoansprache an die Beschäftigten.

In dieser Liga gebe es heute aber eine ganze Reihe neuer Teams. Sie seien „hungrig und greifen uns an. Sie sind schnell und laufen bis zum Umfallen, weil sie unbedingt gewinnen wollen“, so Källenius. Man dürfe sich „nicht in der Kabine verstecken und hoffen, dass alles irgendwann vorüber geht“.

Das ändert sich für die Mitarbeiter von Mercedes

Für die Beschäftigten sind einige Veränderungen geplant, um das Ziel zu erreichen. Dabei handelt es sich unter anderem um diese Maßnahmen:

  • Verlängerung der Beschäftigungssicherung um fünf Jahre bis Ende 2034
  • Geringerer Anstieg der Lohnkosten durch die hälftige Anrechnung von Tariferhöhungen
  • Wegfall des Wahlrechts beim sogenannten T-Zug A (tarifliches Zusatzentgelt)
  • Höhere Flexibilität beim Einsatz der Beschäftigten

Außer dem Lohn, wie er im Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie festgelegt wird, stehen Mercedes-Beschäftigten zusätzliche Entgelte zu – insbesondere die übertarifliche Zulage (ÜTZ) oder das betriebliche Grundentgelt (BGE).

Diese Zusatzleistung wird nun gekürzt – und zwar um die Hälfte der Tariferhöhung, wie sie im Metall-Tarifvertrag vorgesehen ist. Demnach steigen die Tariflöhne im April 2025 um 2,0 und ein Jahr später um 3,1 Prozent. Bei den Beschäftigten kommt aber nur die Hälfte davon an. Da es sich um eine Tarifleistung handelt und die Arbeitnehmervertreter einen Eingriff in den Tarifvertrag strikt ablehnen, erfolgt die Kürzung dadurch, dass die (ungekürzte) Tariferhöhung zur Hälfte auf die übertariflichen Leistungen von Mercedes angerechnet wird.

Die Hälfte der Tariferhöhung bei Mercedes wird angerechnet

In der Entgeltgruppe 7, die in Baden-Württemberg bei 3521,50 Euro pro Monat liegt, errechnet sich dadurch eine um 35,21 Euro geringere Gehaltserhöhung. Statt um 70,42 Euro steigt das Gehalt dann nur um 35,21 Euro auf 3556,71 Euro. Auf die gleiche Weise wird im kommenden Jahr die Anrechnung die hälftige Anrechnung der 3,1-prozentigen Tariferhöhung ermittelt. In einigen Sonderfällen können die Zahlen auch leicht abweichen.

Ab 2030, im günstigsten Fall sogar schon ab 2028, wird die Anrechnung der Tariferhöhung schrittweise reduziert. Es wird dann nicht mehr die Hälfte der Tariferhöhung von den übertariflichen Leistungen abgezogen, sondern über die Jahre immer weniger. Anfang 2035, wenn die Vereinbarung ausgelaufen ist, endet auch die Anrechnung. Die übertarifliche Zulage wird nicht mehr gekürzt, die Beschäftigten erhalten somit für die Zukunft wieder das Gehalt, das sie ohne die Vereinbarung bezogen hätten.

Kein Wahlrecht beim tariflichen Zusatzgeld bei Mercedes

Beim sogenannten T-Zug A, dem tariflichen Zusatzentgelt, erhalten Beschäftigte pro Jahr 27,5 Prozent eines Monatsgehalts oder wahlweise sechs, unter bestimmten Umständen auch acht bezahlte freie Tage zusätzlich. Aufgrund der Vereinbarung entfällt dieses Wahlrecht bis 2027, und es gibt für alle Beschäftigten nur die Option des Wandels in Freizeit. Das spart dem Unternehmen die Kosten für das Zusatzentgelt.

Mehr zum Sparprogramm bei Mercedes lesen Sie hier.

Nach 2027 gilt wieder das bisherige Wahlrecht. Wer mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall ist und weiter die freien Tage anstelle des zusätzlichen Entgelts in Anspruch nimmt, erhält während der Laufzeit der Vereinbarung bis 2034 weiter den zusätzlichen freien Tag.

Wann die neuen Regeln bei Mercedes für Fremdarbeiter gelten

Die Flexibilität beim Einsatz von Beschäftigten soll ebenfalls erhöht werden. Über die Einzelheiten wird noch verhandelt. Unter anderem soll es dem Unternehmen möglich sein, Zeitarbeitnehmer für bis zu 48 Monate zu beschäftigen; der mögliche Anteil an der Gesamtbelegschaft wird von acht auf zehn Prozent erhöht.

Wird der Anteil überschritten, steht auch Zeitarbeitskräften die Ergebnisbeteiligung und – sofern sie mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind – auch der neue Gewerkschaftsbonus zu. Sofern sie beim sogenannten T-Zug die „tarifliche Freistellungszeit“ in Anspruch nehmen, erhalten sie als Gewerkschafter über die zu acht freien Zusatztage hinaus einen weiteren bezahlten Abwesenheitstag pro Jahr.

Jobsicherung bei Mercedes gilt fünf Jahre länger – bis 2034

Die bestehende Betriebsvereinbarung, die betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2029 ausschließt, wird um weitere fünf Jahre verlängert. Damit erfüllt das Unternehmen eine alte Forderung des Betriebsrats. Entlassungen aus betrieblichen Gründen sind damit bis Ende 2034 ausgeschlossen.

Eine einseitige Kündigung der Jobsicherung ist ausgeschlossen. Für den Fall einer unerwartet schlechten wirtschaftlichen Entwicklung gilt allerdings eine Wind- und Wetterklausel. Demnach verpflichten sich die Tarifparteien in diesem Fall zu Verhandlungen über das weitere Vorgehen, die aber nicht zwingend zu einer Aufhebung der Vereinbarung führen müssen.

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Erstellt:
4. März 2025, 10:15 Uhr
Aktualisiert:
4. März 2025, 11:42 Uhr

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