Ausfälle werden bei Ungeimpften nicht mehr ausgeglichen

dpa/lsw Stuttgart. Wer in der Corona-Pandemie in Quarantäne geschickt wird und kein Geld verdienen kann, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Einige Millionen Euro wurden dafür schon bewilligt. Das soll nicht mehr lange möglich sein.

In einem Impfausweis ist der Eintrag einer Erstimpfung gegen das Coronavirus zu lesen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

In einem Impfausweis ist der Eintrag einer Erstimpfung gegen das Coronavirus zu lesen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Ungeimpfte müssen in Baden-Württemberg damit rechnen, Verdienstausfälle wegen einer Corona-Quarantäne bald nicht mehr ausgeglichen zu bekommen. Das Infektionsschutzgesetz sehe zwar einen Entschädigungsanspruch vor, wenn Arbeitnehmern oder Selbstständigen eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot auferlegt werde, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Ein solcher Anspruch scheide aber aus, wenn die Absonderung durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können. „Dies gilt auch für nicht geimpfte Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen“, teilte das Ministerium mit. Vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen müssten nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne.

„Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte“, sagte der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. Bis dahin könne jede noch nicht geimpfte erwachsene Person einen vollständigen Impfschutz erhalten. Die neue Regel gilt nicht für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können.

Da die Impfbereitschaft langsamer zunimmt als nötig, hatte die Landesregierung bereits angekündigt, den Druck auf ungeimpfte Erwachsene zu erhöhen. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte eine sogenannte 2G-Regel als „richtigen Schritt“ bezeichnet, sollten sich die Zahlen nicht verbessern. Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften. Gestritten wird auch darüber, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen.

Im Moment gilt in Baden-Württemberg die 3G-Regel. Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ auf das Coronavirus Getesteten offen.

© dpa-infocom, dpa:210902-99-65635/2

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Erstellt:
2. September 2021, 13:25 Uhr

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