Bundesverfassungsgericht

Auslieferung von mutmaßlichem Linksextremisten unzulässig

Eine Person aus der linken Szene wird nach Ungarn ausgeliefert. War der eilige Vorgang rechtens? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild).

© dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild).

Von red/dpa/AFP

Die Auslieferung eines mutmaßlichen Linksextremisten im Juni 2024 nach Ungarn ist unzulässig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der betroffenen Person wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein.

Deutschland lieferte sie im vorigen Juni nach Ungarn aus - obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt hatte. Doch der Beschluss aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät - die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. Jetzt hat das Gericht in der Hauptsache über den Fall entschieden.

Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend geprüft

In dem Verfahren geht es um eine Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als „Maja“ bekannt ist. Ihr Anwalt kritisiert unter anderem die Haftbedingungen in Ungarn. „Maja“ sitze in Isolationshaft.

Wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied, hätte „Maja“ nicht ausgeliefert werden dürfen. Zur Begründung verwies es auf das Verbot unmenschlicher Behandlung nach der EU-Grundrechtecharta. Das Kammergericht, das die Überstellung nach Ungarn für zulässig erklärte, habe aktuelle Informationen zu Überbelegung und Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen nicht ausreichend geprüft.

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Erstellt:
6. Februar 2025, 10:54 Uhr

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