Autozulieferer Weber Automotive stellt Insolvenzantrag
dpa/lsw Markdorf. Der Autozulieferer Weber Automotive mit Sitz am Bodensee hat Insolvenz angemeldet. Hintergrund ist ein Zwist unter den Gesellschaftern.
Der Autozulieferer Weber Automotive hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das teilte das Unternehmen mit Sitz in Markdorf (Bodenseekreis) am Montag mit. Der Schritt sei notwendig geworden, da Weber Automotive und die Weber Industrie Holding GmbH trotz guter Auftragslage in finanzielle Schwierigkeiten geraten seien. Das Amtsgericht Konstanz bestätigte den Eingang des Antrags am Montag. Demnach wurde der Rechtsanwalt Christian Gerloff von der Kanzlei Gerloff Liebler als vorläufiger Sachwalter bestellt.
Hintergrund des Antrags ist ein Streit unter den Gesellschaftern über die Form und den Umfang der Weiterfinanzierung. Die Gründerfamilie Weber teilte am Montag in einem Statement mit, dass sie als Minderheitseigentümer verschiedene Angebote zur Rettung von Weber Automotive unterbreitet habe, die jedoch vom Mehrheitseigner nicht angenommen worden seien. Die Investmentgesellschaft Ardian, die im Jahr 2016 die Mehrheitsbeteiligung an Weber Automotive erworben hatte, wies die Vorwürfe zurück. Die Lösungsansätze hätten die Anforderungen eines Sanierungsgutachtens nicht vollumfänglich erfüllt, sagte ein Sprecher. Ardian und die Banken seien sich über die erforderlichen Schritte einig, dem verschließe sich jedoch die Familie Weber.
Der Zulieferer vom Bodensee fertigt Antriebskomponenten für Autos, Nutzfahrzeuge und Freizeitmobile. 2018 erwirtschaftete die Weber Gruppe einen Umsatz von rund 328 Millionen Euro. Für Weber Automotive arbeiten weltweit rund 1500 Menschen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter seien bis Ende September über das Insolvenzgeld gesichert, teilte das Unternehmen weiter mit. In den nächsten Monaten solle nun die Restrukturierung und Sanierung vorangetrieben werden.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine Variante des Insolvenzrechts - statt einer Abwicklung zielt sie auf die Sanierung eines Unternehmens. Dabei bleibt die Geschäftsleitung im Amt, ihr wird allerdings ein sogenannter Sachwalter von außen zur Seite gestellt. Die alte Geschäftsführung behält damit große Teile der Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Zugleich ist die Firma aber vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen von Gläubigern geschützt.