Bauernpaar wegen Menschenhandels verurteilt
dpa/lsw Stuttgart. Auf einem Bauernhof in Grafenau mussten polnische Hilfsarbeiter unter menschenunwürdigen Bedingungen schuften - und bekamen kaum Lohn. Der Vorwurf des Menschenhandels stand im Raum. Nun hat das Landgericht Stuttgart ein Urteil gesprochen.
Sie mussten bis zu 20 Stunden am Tag arbeiten, manchmal die komplette Woche durch. Kartoffeln schälen, die zu Salat verarbeitet und etwa an Kantinen geliefert wurden. Dafür gab es Löhne weit unter dem Tarif, Schlafräume in einem abbruchreifen Gebäude, Beschimpfungen und Androhung körperlicher Gewalt. Unter anderem wegen Menschenhandels hat das Landgericht Stuttgart am Mittwoch ein Bauernpaar verurteilt, das auf seinem Hof in Grafenau (Landkreis Böblingen) jahrelang polnische Hilfsarbeiter ausgebeutet hat.
Der 56-jährige Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Seine 57 Jahre alte Frau wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss sie eine Geldstrafe zahlen und Sozialstunden leisten (Az. 6 KLs 182 Js 117681/10).
Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von „entwürdigenden Arbeitsverhältnissen“. Der schikanöse Umgang mit den 10 bis 15 Arbeitern habe allen Merkmalen des Menschenhandels entsprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Ehemann, der nach mehreren Schlaganfällen im Rollstuhl sitzt und ein Pflegefall ist, war nach Überzeugung des Gerichts die treibende Kraft bei der Ausbeutung. Größtes Druckmittel sei gewesen, den vollen Lohn erst am Ende des vereinbarten Arbeitsverhältnisses auszugeben. 30 Euro zahlte das Ehepaar am Tag. Dafür mussten die Polen beinahe rund um die Uhr Kartoffel schälen. Der Arbeitstag endete, wenn die letzte Kartoffel verarbeitet worden war. Mancher flüchtete den Angaben nach heimlich und verzichtete lieber auf die letzte Lohnauszahlung. In einem Fall seien das 6800 Euro gewesen.
Der Angeklagte hatte laut Gericht bis zum Schluss erklärt, mit den prekären Arbeitsverhältnissen habe er nichts zu tun gehabt. Diese habe eine Vermittlungsagentur in Polen zu verantworten, mit der er einen Dienstleistungsvertrag geschlossen habe. Sich darauf zu berufen, zeugt aus Sicht des Gerichts von der kriminellen Energie des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten vier Jahre Haft gefordert, für die Frau zwei Jahre und acht Monate.
© dpa-infocom, dpa:210707-99-293657/3