Zollkontrolle an der Grenze zur Schweiz

Beamte decken Schmuggel von 45 Kilo Dubai-Schokolade auf

Zollbeamte kontrollieren Anfang November an der deutsch-schweizerischen Grenze einen Lieferwagen – und entdecken rund 45 Kilo Dubai-Schokolade, für die der Fahrer wohl keine Einfuhrabgaben entrichtet hatte. Der Mann wird zur Kasse gebeten.

Die Beamten entdeckten rund 45 Kilo Dubai-Schokolade in einem Lieferwagen. (Symbolbild)

© IMAGO/MiS/IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.

Die Beamten entdeckten rund 45 Kilo Dubai-Schokolade in einem Lieferwagen. (Symbolbild)

Von Matthias Kapaun

Ein 31-jähriger Mann soll Anfang November versucht haben, rund 45 Kilogramm der sogenannten Dubai-Schokolade aus der Schweiz nach Deutschland zu schmuggeln. Beamte des Hauptzollamts Lörrach kontrollierten den Mann kurz nach dem Grenzübertritt und entdeckten dabei 243 Kartons der speziellen Schokolade. Nachdem der Mann die Einfuhrabgaben entrichtet hatte, durfte er weiterfahren.

Wie das Hauptzollamt Lörrach berichtet, stoppten die Beamte am 4. November einen Schweizer Lieferwagen an einer Kontrollstelle nahe der deutsch-schweizerischen Grenze. Der 31-jährige Fahrer gab an, auf dem Weg nach Dortmund zu sein, um dort die geladene Ware abzuliefern. Im Zuge dessen forderten die Zöllner den Mann auf, ihnen die Unterlagen für die Ladung des Lieferwagens auszuhändigen. Dabei stellten sie fest, dass es sich um Schokolade aus der Schweiz handelte.

243 Kartons mit 45 Kilogramm Dubai-Schokolade auf der Ladefläche

Auf der Ladefläche entdeckten die Beamten insgesamt 243 Kartons mit rund 45 Kilogramm Dubai-Schokolade. Dabei handelt es sich um Schokolade, die mit Pistaziencreme und gebratenen Teigfäden gefüllt ist und die in der jüngeren Vergangenheit vor allem durch Soziale Medien in kürzester Zeit extrem viel Aufmerksamkeit erhielt.

Weil der Fahrer allerdings keine Nachweise über eine zollrechtliche Abfertigung vorlegen konnte, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein und erhoben Einfuhrabgaben von knapp 920 Euro. „Nachdem der Mann die Steuern bezahlt hatte, konnte er seine Reise mit der heiß begehrten Ware fortsetzen“, heißt es in der Pressemitteilung des Hauptzollamts Lörrach.

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Erstellt:
21. November 2024, 07:50 Uhr

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