Vereitelter Terroranschlag in München

Behörde: Hatten 2023 noch keine Beweise gegen späteren Schützen

Was wussten die österreichischen Behörden über jungen Mann, der in einem Schusswechsel mit der Polizei in München starb? Es gab viele Vorwürfe, aber keine handfesten Beweise.

Die Ermittlungen der Polizei laufen weiter auf Hochtouren.

© dpa/Matthias m

Die Ermittlungen der Polizei laufen weiter auf Hochtouren.

Von red/dpa

Gegen den Schützen von München lagen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Salzburg trotz Ermittlungen keine Beweise in Bezug auf Radikalisierung oder islamistische Propaganda vor. Wie die Behörde am Tag nach dem mutmaßlichen Anschlag in der Nähe des israelischen Konsulats mitteilte, bewegte sich der 18-jährige Österreicher in der Vergangenheit nicht in islamistischen Kreisen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht, dass der am Donnerstag getötete Schütze Mitschüler bedroht hatte, wobei es angeblich zu einer Körperverletzung kam. Weiter wurde dem Verdacht nachgegangen, dass er sich für Anleitungen zum Bombenbau interessiert und sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt haben könnte, in dem er in einem Online-Spiel islamistische Gewaltszenen darstellte. Diese Vorwürfe betrafen den Zeitraum 2021 bis 2023.

Computerspiel mit islamistischen Gewaltszenen

Ermittler durchsuchten deshalb damals den Wohnort des Jugendlichen im Salzburger Land und stellten Datenträger sicher. Auf seinem Mobiltelefon sei aber kein relevantes Material gefunden worden, berichtete die Justizbehörde. Auf seinem PC befanden sich demnach drei Videos aus einem Computerspiel, die der damals 14-Jährige aufgenommen hatte. Sie zeigten Szenen mit islamistischen Inhalten. Nur auf einem dieser Videos seien Symbole der islamistischen Gruppe HTS zu sehen gewesen, hieß es.

Nachweise für die Verbreitung der Videos wurden nicht gefunden. Das Spielen eines solchen Computerspiels und das Nachstellen von islamistischen Gewaltszenen habe in diesem Fall nicht den Tatbestand der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung erfüllt, hieß es.Ermittlungen im Umfeld des Verdächtigen hätten auch keine Hinweise gegeben, das sich der Beschuldigte in radikal-islamischen Kreisen bewegt oder sehr religiös gelebt habe. Der Jugendliche lebte laut der Staatsanwaltschaft „mit verhältnismäßig wenig sozialen Kontakten“. Weitere Gegenstände oder Daten mit Bezug zum Islamischen Staat oder zu Bomben wurden ebenfalls nicht gefunden. Deshalb seien die Ermittlungen im April 2023 eingestellt worden.

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Erstellt:
6. September 2024, 14:04 Uhr
Aktualisiert:
6. September 2024, 14:58 Uhr

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