Bei Neubauten sind jetzt zwei Stellplätze notwendig
Auenwald fasst seine Stellplatzsatzung neu. Wer Wohnungen im Gemeindegebiet baut, muss künftig Platz für mindestens zwei Autos schaffen.

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Gut, wenn man einen Parkplatz findet. Symbolfoto: A. Becher
Von Florian Muhl
Auenwald. Die Parkplatznot ist in der Gemeinde Auenwald nicht nur ein aktuelles Thema. Schon immer, jedenfalls gefühlt in den vergangenen 25 Jahren, machten zahlreiche Gemeinderäte ihrem Ärger Luft und schimpften. Kein Parkplatz fürs Auto? In Stuttgart keineswegs eine Überraschung. Aber auf dem Land?
In vergangenen Ratssitzungen hatten sich Gemeinderäte regelmäßig darüber beschwert, dass es in etlichen Straßen eng zugehe und die Müllabfuhr kaum durchkomme. Gar nicht zu denken an den Notfall und die Feuerwehr, womöglich noch in der Nacht. Immer wieder auch die Verärgerung darüber, dass Garagen, die einst gebaut worden sind, um dort ein Auto zu parken, mehr und mehr als Zwischenlager zweckentfremdet werden. Zu finden seien darin mittlerweile oft Freizeitfahrzeuge, die manchmal gar nicht für die Straße gebaut sind, sondern fürs Wasser, oder auch Gerätschaften für den Garten oder die ausrangierte Kellerbar oder sonstiger Sperrmüll.
Das, was derzeit gesetzlich vorgeschrieben wird, ist einfach zu wenig, sagten sich die Räte. Die Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg sieht vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen für jede Wohneinheit pauschal mindestens ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen ist. Die allgemeine Regelung orientiert sich dabei nicht an den konkreten örtlichen Verhältnissen und Bedarfen.
Drei von vier Einwohnern haben
in Auenwald ein Auto zugelassen
Die LBO sieht aber auch die Möglichkeit vor, aus diversen Gründen (Verkehr, Städtebau oder sparsamer Umgang mit der Fläche) eine kommunale Stellplatzsatzung zu beschließen. In dieser kann gezielt auf äußere Rahmenbedingungen und Besonderheiten Rücksicht genommen werden. Und die gibt es in Auenwald. Denn dort ist die Pkw-Dichte weit höher als beispielsweise im Rems-Murr-Kreis oder in Backnang. In Auenwald haben drei von vier Einwohnern ein Auto zugelassen. Im vergangenen Jahr waren es genau 766 Pkw auf 1000 Einwohner.
„Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Zahlen in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten deutlich reduzieren“, sagte Jochen Roos vom Backnanger Planungsbüro Roosplan in der jüngsten Sitzung. „Carsharing, Radverkehr durch Elektrobikes und ein höherer Anteil an Homeoffice werden zwar auch hier eine Entlastung bringen, der Effekt dürfte aufgrund der ländlichen Lage aber weniger deutlich ausfallen als in größeren Siedlungseinheiten“, so der Diplom-Ingenieur und Freie Landschaftsarchitekt weiter. Die Elektromobilität allein führe nicht zu einer Verringerung der benötigten Anzahl an Stellplätzen.
Die bestehenden Busanbindungen reichen für die zur täglichen Lebensführung notwendige Mobilität laut Roos nicht aus, um den Bedarf auf ein Kraftfahrzeug pro größeren Haushalt zu senken. Dies gelte auch unter Einbeziehung des Radverkehrs. „Daraus leitet sich der Regelungsbedarf der erhöhten Stellplatzanforderung ab“, sagte der Freie Landschaftsarchitekt.
Wie Bürgermeister Kai-Uwe Ernst in der Sitzungsvorlage schrieb, kommt es in den alten Ortsteilen der Gemeinde Auenwald immer wieder vor, dass alte Gebäude abgerissen und durch neue Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. „Diese an sich gewünschte innerörtliche Verdichtung führt im Bereich des ruhenden Verkehrs zu unbefriedigenden Zuständen, wenn nur der in der Landesbauordnung geforderte eine Stellplatz je Wohnung hergestellt wird“, so der Verwaltungschef. Da in den alten Ortskernen ohnehin ein Mangel an Parkplätzen für Fahrzeuge bestünde, auf der anderen Seite die Gemeinde aber Teil des ländlichen Raumes sei und daher einen höheren Autoanteil habe, sei die Gemeinde jetzt in der Pflicht gewesen, zu handeln.
Satzung gilt für Neubauten mit Wohnungen über 30 Quadratmetern
In der Sitzung des Technischen Ausschusses Ende September wurde der Entwurf einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Auenwald vorberaten. Die Punkte, die sich aus der Vorberatung ergeben hätten, seien zwischenzeitlich in den Entwurf eingearbeitet worden.
Demnach gelten jetzt folgende Vorschriften: Wer in der Gemeinde Auenwald künftig ein Wohnhaus erstellt, muss für jede Wohnung über 30 Quadratmeter Wohnfläche auch zwei Stellplätze vorweisen. Ausgenommen sind die Ortsteile Heslachhof, Rottmannsberg, Tiefental, Trailhof, Trailhöfle, Utzenberg, Schmollenmühle, Sauerhof und Schloss Ebersberg.
Letztlich stimmten neun Räte der neuen Stellplatzsatzung zu. Bei einer Enthaltung gab es auch vier Gegenstimmen.