Verwaltungsgericht Stuttgart
Beschluss: SWR muss BSW-Politiker in Wahl-Sendungen einladen
Eigentlich sollten sie nur zuschauen dürfen bei der Wahlsendung, aber nun hat der SWR eine Schlappe erlitten vor Gericht: Auch das BSW darf mitdiskutieren im Fernsehen.
Von red/dpa
Erfolg für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wenige Wochen vor der Wahl: Der SWR muss die BSW-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl zu Wahlsendungen einladen. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren.
Demnach muss der Südwestrundfunk die Spitzenkandidaten des BSW für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den jeweiligen „Wahlarena-Sendungen“ einladen. Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich.