Bewährungs- und Geldstrafe für Waffen hortenden „Druiden“
dpa Mannheim. Weil er Waffen hortete, hat das Landgericht Mannheim einen selbst ernannten „Druiden“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem erlegte ihm das Gericht am Freitag eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à zehn Euro wegen Volksverhetzung auf. Der Mann hatte den Holocaust geleugnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen den Parteien. Der 71-Jährige hatte die Vorwürfe gestanden - im Gegenzug dafür sollte das Urteil abgemildert werden. Er gilt als Kopf eines Quartetts, das sich aus Angst vor Anarchie ein Waffenarsenal angelegt habe. Die anderen drei Männer wurden schon zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Bei einer Razzia 2017 waren bei dem Hauptangeklagten im Rhein-Neckar-Kreis und seinen Anhängern Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden worden. Der aus dem nordhessischen Grebenstein stammende Mann soll versucht haben, auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt für den Fall einer von ihm befürchteten Invasion etwa von Russen oder Außerirdischen autark zu leben. Er wird der Szene der „Reichsbürger“ zugerechnet.
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