BGH: Bei Arznei auf Rezept sind Apotheken-Geschenke tabu

dpa Karlsruhe.

Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament auch keine Kleinigkeiten im Centbereich mehr dazubekommen. Das 2013 verschärfte Verbot solcher Werbegeschenke sei eindeutig, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Auch „geringwertige Werbegaben“ seien ein spürbarer Verstoß gegen Preisvorschriften und damit wettbewerbswidrig. Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen in Deutschland überall gleich viel kosten. Mit Kundenpräsenten oder Rabattgutscheinen unterlaufen Apotheker diese Preisbindung.

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6. Juni 2019, 09:52 Uhr
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