BGH bestätigt Haftstrafe wegen Missbrauchs kleiner Mädchen
dpa/lsw Karlsruhe. Wegen jahrelangen Missbrauchs kleiner Mädchen ist ein Mann aus Bühl im Kreis Rastatt rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Montag auf Anfrage mit, dass die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden per Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen worden sei. Vergangene Woche hatte bereits der SWR darüber berichtet.
Laut Landgerichtsurteil aus dem April hatte sich der damals 64-Jährige in insgesamt 134 Fällen an fünf Freundinnen seiner Enkelinnen und einem Nachbarskind vergangen. Darunter waren 14 Fälle von schwerem Missbrauch. Die Taten geschahen von 2005 bis 2019, zum Teil im Haus des Mannes. Die Opfer waren der Staatsanwaltschaft zufolge damals zwischen fünf und elf Jahre alt. Die Missbrauchsfälle waren erst im Januar 2020 bekannt geworden, als der Vater einer inzwischen jungen Frau die Taten angezeigt hatte. (Az. 1 StR 310/21)
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