BGH-Entscheidung zu sozialem Wohnungsbau
dpa Karlsruhe.
Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau können Immobilienunternehmen jahrzehntelang, aber nicht unbefristet zum Angebot von Sozialwohnungen verpflichtet werden. Das gelte auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor günstig Bauland überlassen habe, entschieden die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Das Urteil ist ein Erfolg für eine Wohnungsbaugenossenschaft aus Hannover, die sich gegen eine alte Vertragsvereinbarung mit der Stadt Langenhagen wehrt.