BGH: Keine Betrugsabsichten beim Daimler-„Thermofenster“
dpa Karlsruhe. Auf schwindende Erfolgsaussichten müssen sich Diesel-Kläger einstellen, die vom Autobauer Daimler wegen des sogenannten Thermofensters Schadenersatz fordern. Auch ein zweiter Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe machte am Donnerstag sehr deutlich, dass hier bislang - anders als im VW-Abgasskandal - keine Betrugsabsichten erkennbar seien. Damit dürften vier neue „Thermofenster“-Klagen in letzter Instanz abgewiesen werden. Das Urteil sollte um 14.00 Uhr verkündet werden.
Das Thermofenster sorgt dafür, dass bei kühlen Temperaturen weniger Abgase zur Verbrennung in den Motor zurückgeführt werden. Die Kläger sehen in der Technik, die auch von anderen Herstellern eingesetzt wurde, eine unzulässige Abschalteinrichtung - wie bei VW. Sie behaupten, Daimler habe das Thermofenster auf die Prüfbedingungen in Behördentests abgestimmt, um die Grenzwerte einhalten zu können. Dem Koblenzer Oberlandesgericht, das jeweils Vorinstanz war, waren diese Vorwürfe nicht konkret genug gewesen. Der VII. Zivilsenat des BGH scheint dies nun genauso zu sehen. Ähnliche Entscheidungen hatte es zuvor schon vom VI. Zivilsenat gegeben. (Az. VII ZR 190/20 u.a.)
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